Anbau erlaubt?

Soft Secrets
05 Apr 2016

Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen


Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen

Dürfen Cannabispatienten ihre Medizin grundsätzlich zuhause anbauen? Dieser Frage geht am 6. April das Bundesverwaltungsgericht in leipzig auf den Grund und wird entscheiden, ob das Homegrowing für Schwerkranke rechtens ist.

Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle für den Erwerb von medizinischem Cannabis aus der Apotheke (Hanfblüten = Marijuana) haben derzeit zwei signifikante Probleme: Erstens ist die Cannabismedizin viel zu teuer und von daher schier unbezahlbar (5 Gramm aus der Apotheke kosten zwischen 75 und 125 Euro). Und zweitens gibt es regelmäßig Versorgungsprobleme vonseiten des Produzenten und Lieferanten aus Holland (Firma Bedrocan), weil mit dem hergestellten Medizinalcannabis zunächst niederländische Patienten beliefert werden und nur die "Reste" ins Ausland abverkauft werden.

Aus diesen Gründen kommt es bei Menschen, die ihre Medizin regelmäßig benötigen, immer wieder dazu, dass sie sich das Cannabis nicht holen können. Darüber befindet nun das Bundesverwaltungsgericht - nach vier aktuellen Freisprüchen für Cannabispatienten (Cannabis.info berichtete) stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass das Gericht zugunsten der Kranken entscheidet.

Lest einen Artikel zum Thema auf http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33408/Cannabis-als-Medizin.htm

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