Apothekencannabis nicht auf Zeit

Soft Secrets
19 Dec 2017

Sozialgericht bestätigt: Apothekencannabis darf nicht befristet genehmigt werden

Wer in Deutschland Apothekencannabis über den Arzt verschrieben bekommt, der erhält, wenn er oder sie Glück hat, sogar eine Zusage der Kostenübernahme seitens der zuständigen Krankenversicherung. Oftmals werden Cannabispatienten aber - auch wenn sie vorher eine Ausnahmegenehmigung von der deutschen Bundesopiumstelle bessesen hatten - mit Absagen der Kassen abgespeist, was viele dann eben vors Sozialgericht führt, um dort für ihre Medizin zu kämpfen. Manche Patienten bekommen zwar eine Zusage der Kostenerstattung, jedoch recht häufig eine nur befristete. Das ist eine Vorgehensweise, die von anderen Pharmaka weitgehend unbekannt ist. Wer ein Arzneimittel benötigt, der erhält es - und zwar nicht auf Zeit, sondern so lange, wie der behandelnde Arzt der Ansicht ist, dass der Patient es benötigt. Das Sozialgericht Hildesheim hatte in einem solchen Fall am 21. November 2017 geurteilt, dass eine befristete Genehmigung für Apothekencannabis nicht rechtens ist (Aktenzeichen: S32 KR 4041/17 ER). Der Patient Bernd V. konnte mit seinem Gang vors Sozialgericht für sich erwirken, dass seine Kasse, die AOK, die Medizin fristungebunden bezahlt, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) auf seiner Website berichtete: "Bernd V. ist an einem schweren, chronischen Augenleiden erkrankt, das seine Sehkraft stark einschränkt. Der 59-jährige aus Duderstadt/Niedersachsen war schon vor Inkrafttretens des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb vom Cannabisblüten in der Apotheke und hatte mit dem neuen Gesetz auf eine unbefristete Kostenübernahme seiner Medizin gehofft. Doch seine Krankenkasse wollte dem chronisch Kranken lediglich eine befriste Kostenübernahme zugestehen" (Quelle). Nun hat das Sozialgericht in Hildesheim dem Patienten geholfen und geurteilt, dass die Krankenversicherung die Cannabismedizin zahlen muss. Das könnte sich auf ähnlich gelagerte Fälle ebenfalls auswirken und einen Präzedenzfall darstellen. Die Begründung des Gerichts: Das im März 2017 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Cannabis als Medizin sieht keine befristete Kostenübernahme vor. Damit haben die Krankenkassen zum Glück mal wieder einen Dämpfer bekommen - denn im Moment machen die Versicherungshäuser in Sachen Apothekencannabis, was sie wollen. Und das kann auf Dauer nicht die Lösung sein. Lest den Artikel des DHV auf https://hanfverband.de/nachrichten/news/gericht-kippt-befristung-bei-kostenuebernahme-fuer-medizinisches-cannabis
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