Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Soft Secrets
07 Jun 2016

ACM über Gesetzesänderung


ACM über Gesetzesänderung

Dass im kommenden Jahr die deutsche Bundesregierung eine Gestzesänderung in Sachen Medizinalcannabis umsetzen will, hatten wir euch auf Cannabis.info bereits berichtet. Jetzt fand die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) mit Betroffenen statt - und die Patienten freuen sich, dass die Regierung nun endlich etwas tun will, um die Situation von Cannabispatienten zu verbessern.

Dass es in Wahrheit gar nicht um die Patienten selber geht, ist auch den meisten klar geworden, denn bei der geplanten Gesetzesnovelle, die übrigens bereits für 2016 angekündigt gewesen war, handelt es sich um ein "Eigenanbau-Verhinderungsgesetz", wie Dr. Franjo Grotenhermen es nennt.

Zur Versammlung und zur Gesetzesänderung hier ein Auszug aus den ACM-Mitteilungen (Zitat):

"Auf der Mitgliederversammlung der ACM am 4. Juni wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Verbesserung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis vom 4. Mai 2016 allgemein begrüßt. Es wurde allerdings vor allem bemängelt, dass das Gesetz erst 2017 inkraft treten soll.

Die häufig schwerwiegenden Probleme, die viele Patienten mit der gegenwärtigen Gesetzeslage haben, sind bekannt und sollen mit dem neuen Gesetz behoben werden. Dazu zählen insbesondere die mangelnde Finanzierbarkeit von Cannabis-basierten Medikamenten und Cannabisblüten durch viele Patienten, sodass ein unnötiges Leid besteht, sowie eine Bedrohung des Führerscheinverlustes von Erlaubnisinhabern für die Verwendung von Cannabisblüten, da Führerscheinstellen zunehmend darauf hinweisen, dass es sich nicht um verschriebene Medikamente handelt.

Das angekündigte Gesetz wurde zweimal verschoben. Zunächst war eine Gesetzesänderung für Ende 2015 mit Inkrafttreten Anfang 2016 angekündigt worden. Dann wurde die Verabschiedung und das Inkrafttreten später im Jahr 2016 angekündigt. Den ACM-Mitgliedern erschließen sich diese vorgesehenen Verzögerungen nicht.
Eine erfreuliche Mitteilung können wir im Strafverfahren gegen Alexander Jähn machen. Am 2. Juni teilte die Staatsanwaltschaft Bonn mit, dass der Haftantritt von Alexander Jähn wegen Haftunfähigkeit für ein Jahr außer Vollzug gesetzt ist. Dann wird erneut geprüft.

Herzliche Grüße

Franjo Grotenhermen"

http://www.cannabis-med.org

S
Soft Secrets