Bloß immer cool bleiben!

Soft Secrets
03 Nov 2016

Jeder Mensch hat irgendwann mit der Polizei zu tun, das ist meistens nicht mal schlimm. Dennoch haben nicht nur Leute mit einem „Schattendasein“ ein flaues Gefühl im Bauch, wenn Beamten vor ihnen stehen. Viele Menschen könnten immerhin eine Menge verlieren, das muss jedoch nicht passieren. Es kommt jetzt auf einen selber an. Das sollte man sich jedoch nicht erst überlegen, wenn die Beamten da sind, sondern schon vorher diesen Artikel lesen und sich eine entsprechende Strategie zurechtlegen. Die Beamten haben ansonsten einen entscheidenden Vorteil: Sie sind geschult, einem Stolperfallen zu stellen und haben viel Erfahrung mit solchen Gesprächen. Mit etwas Vorbereitung braucht es diese Erfahrung nicht, um sauber aus allem rauszugehen.


Jeder Mensch hat irgendwann mit der Polizei zu tun, das ist meistens nicht mal schlimm. Dennoch haben nicht nur Leute mit einem „Schattendasein“ ein flaues Gefühl im Bauch, wenn Beamten vor ihnen stehen. Viele Menschen könnten immerhin eine Menge verlieren, das muss jedoch nicht passieren. Es kommt jetzt auf einen selber an. Das sollte man sich jedoch nicht erst überlegen, wenn die Beamten da sind, sondern schon vorher diesen Artikel lesen und sich eine entsprechende Strategie zurechtlegen. Die Beamten haben ansonsten einen entscheidenden Vorteil: Sie sind geschult, einem Stolperfallen zu stellen und haben viel Erfahrung mit solchen Gesprächen. Mit etwas Vorbereitung braucht es diese Erfahrung nicht, um sauber aus allem rauszugehen.

Jeder Mensch hat irgendwann mit der Polizei zu tun, das ist meistens nicht mal schlimm. Dennoch haben nicht nur Leute mit einem „Schattendasein“ ein flaues Gefühl im Bauch, wenn Beamten vor ihnen stehen. Viele Menschen könnten immerhin eine Menge verlieren, das muss jedoch nicht passieren. Es kommt jetzt auf einen selber an. Das sollte man sich jedoch nicht erst überlegen, wenn die Beamten da sind, sondern schon vorher diesen Artikel lesen und sich eine entsprechende Strategie zurechtlegen. Die Beamten haben ansonsten einen entscheidenden Vorteil: Sie sind geschult, einem Stolperfallen zu stellen und haben viel Erfahrung mit solchen Gesprächen. Mit etwas Vorbereitung braucht es diese Erfahrung nicht, um sauber aus allem rauszugehen.

Vorweg sollte einem klar sein, dass die Beamten immer wieder sehr gezielt Leute ansprechen. Nicht, weil diese sich auffällig verhalten, sondern weil diese auffällig aussehen. Wer nicht in die „Normbürger-Schublade“ reinpasst, sondern sein „Freakwesen“ auslebt, wird schnell an Erfahrung mit Polizeikontrollen gewinnen. Wer im Schmuddel-Look und zugemüllten Auto unterwegs ist oder die gewissen Hotspots sehr häufig frequentiert, ist die gefundene Beute. Junge und weniger erfahrene Menschen sind leider die bevorzugte Wahl. Wer seltener in solche Kontrollen geraten möchte, sollte auf das eigene Erscheinungsbild, ein sauberes Auto ohne Jointkippen im Ascher und auf die Meidung der besagten Hotspots achten. Leider sind die Abbauprodukte von Tetrahydrocannabinol oder auch einigen anderen Wirkstoffen weit länger als Alkohol feststellbar. Allein diese nicht mehr berauschend wirkenden Abbauprodukte sind jedoch ein Anhaltspunkt für einen regelmäßigen Konsum mit „mangelndem Trennungsvermögen“, der bei einem Mischkonsum automatisch unterstellt wird. Allein damit ist der Führerschein schon weg. Das Strickleitersystem der Polizeibeamten: Zu Beginn der Verkehrs- oder Routinekontrolle hatte man nur Pech, dass der Zufall oder der „optische Ersteindruck“ einen zu den Beamten führt. Man muss wissen: Polizeibeamten werden leider nach Leistung bewertet und befördert. Leistung bedeutet hier, möglichst vielen Leuten einen reinzuwürgen. Deswegen werden jetzt im Gespräch teils auch unterschwellige Fragen gestellt. „Wo kommen Sie her, was haben Sie dort gemacht, wo wollen Sie hin?“, hat nichts damit zu tun, ob man berauscht Auto fährt oder etwas zu verbergen hat. Man muss diese Fragen nicht beantworten und wenn man wirklich ungeschickt in diesen Situationen ist, sollte man erklären, dass man darauf nicht antwortet. „Warum antworten Sie nicht, warum wollen Sie nicht?“ Solche Fragen werden jetzt fünfmal nacheinander gestellt und man sollte wiederholt erklären, dass man schon geantwortet hat. Wer sich hingegen sicher ist, kann antworten und sich auch eine Geschichte ausdenken. Ob mit der Wahrheit oder einer Lüge: Die Beamten werden gezielt weiter nach Stolperfallen suchen und einen in irgendetwas verfangen. Autofahrer werden besonders gerne nach ihrem Verbandkasten und Warndreieck gefragt, die man kontrollieren wolle. Dabei geht es darum, dass man aus dem Wagen aussteigen muss und die Beamten dann bereits eine bessere Ausgangsposition für ihr Spielchen haben. Deswegen sollten Verbandkasten und Warndreieck immer beim Fahrersitz in Griffweite sein, um im Wagen bleiben zu können. Die Strickleiter geht damit weiter, dass die Frage auftaucht: „Haben Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen?“ Hier kann man verneinen oder die Antwort verweigern. Verneinen wäre hingegen besser. „Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken oder Drogen genommen?“ Die richtige Antwort: „Alkohol vor 14 Tagen bei Freunden und Drogen noch nie. Das ist doch verboten!“ Niemals sollte man einen Drogenkonsum einräumen. Wird einem der Konsum durch ein unglückliches Gespräch oder durch ein Indiz doch unterstellt, darf in keinem Fall ein regelmäßiger Konsum eingeräumt werden. Der regelmäßige Cannabiskonsum reicht aus, damit die Fahrtauglichkeit angezweifelt werden kann und der Lappen erst mal weg ist. „Ich kiffe nur einmal im Monat“ macht es dann nicht besser. Es mag inzwischen nicht mehr ganz so schlimm wie noch vor Jahren sein. Es kommt aber auch immer auf die Beamten und die Situation an, ob sie alles der für den Führerschein notwendigen Straßenverkehrsbehörde melden werden. Den Beamten irgendetwas zum eigenen Konsumverhalten zu sagen, ist leider immer deren Jackpot. Nächste Strickleiterstufe: „Dürfen wir mal in Ihre Taschen sehen, machen Sie mal Ihre Hosentaschen leer.“ Und hier stellt sich die Frage, ob man vielleicht in der Nähe von einem Bahnhof ist und es die Bahnhofspolizei ist. An diesen besonderen Orten herrschen für die zuständigen Beamten andere Regelungen und man muss dann mitwirken. Deswegen kann auch der Zoll einen in gewissen großflächigen Regionen noch weit hinter der Grenze anhalten und komplett auseinandernehmen. Ansonsten muss man jedoch nicht die Taschen öffnen oder entleeren, wenn keine spezielle Anordnung vorliegt. Die Beamten wissen jedoch, dass man das nicht weiß und werden erklären, dass man muss. Man sollte Zettel und Stift deswegen parat haben und sich schon mal die Dienstausweise zeigen lassen, um sich die Namen und Dienstnummern der Beamten zu notieren. Man kann auch alles mit dem Handy ablichten. Auch sind Fotos oder Video-Mitschnitte von Beamten im Dienst grundsätzlich zulässig. Die nächste Strickleiterstufe: „Sie machen einen nervösen Eindruck und sind merkwürdig um die Ecke gebogen. Wir haben die Vermutung, dass sie Drogen genommen haben und würden gerne ein paar Tests machen, um das besser einschätzen zu können.“ Diese Tests sind extrem ungenau, und es geht gar nicht darum, den Zustand des Gegenübers einschätzen zu können. Beim in die Augen Leuchten kriegt man häufig zu hören „Ihre Pupillen zucken etwas und reagieren träge, wir sollten zur Sicherheit einen weiteren Test machen“. Bei anderen Tests ist es ähnlich. Deswegen sollte man jeden dieser Tests auf das fünffache Nachfragen der Beamten immer ablehnen. „Sie verhalten sich auffällig, wenn Sie uns nicht Auskunft geben und unsere harmlosen Tests nicht mitmachen. Damit verhärtet sich unser Anfangsverdacht, Sie haben Drogen genommen. Wir können jetzt einen Schnelltest machen. Wenn Sie nichts zu befürchten haben, können Sie in fünf Minuten weiter. Wenn Sie diesen freiwilligen Test verweigern, haben Sie etwas zu verbergen und wir werden eine Blutabnahme anordnen.“ All diese Schnelltests oder die anderen Tests sind nicht gerichtlich verwertbar. Die Schnelltests können falsch anschlagen und dann muss man automatisch zur Blutentnahme. Deswegen soll man immer jegliche Tests und Schnelltests ablehnen und beim Smalltalk rechtzeitig die Notbremse ziehen. Jetzt hat man nichts Verfängliches gesagt, keine Tests und keine Drogenschnelltests über sich ergehen lassen. Wenn die Beamten sich derart sicher sind, warum nehmen sie einen nicht direkt mit auf Wache, um einem vom Arzt Blut entnehmen zu lassen? Zum einen können sie das in einigen Bundesländern nicht ohne richterliche Anweisung. Und selbst ohne diese Anweisung benötigen die Beamten noch einen Arzt für die Blutentnahme. Wenn Richter und Ärzte bereits frei haben, werden sie mit einer säuerlichen Laune auf die Beamten reagieren. Weiterhin kann der genötigte Mensch selbst bei einer richterlichen Anweisung die Beamten richtig angehen, wenn er zu einer Blutabnahme genötigt wird, die negativ verläuft. Verläuft diese Blutprobe positiv, muss man sie sogar noch selber bezahlen, und das ist nur der Anfang vom Desaster. Geht man hingegen clean aus der Blutprobe raus, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten einleiten und diese wegen Nötigung und Körperverletzung verklagen. Genau das ist es rechtlich, wenn jemand zur Blutentnahme gezwungen wird. Als besonderes juristisches Schmankerl kommt in beiden Fällen noch ein „in besonders schwerem Fall“ dazu, weil es in Ausübung des Dienstes stattgefunden hat. Für die Beamten bedeutet das unabhängig von der Frage, wie die Anzeige verläuft, erst einmal eines: Einen sofortigen Beförderungsstopp, bis das Verfahren erledigt ist – das kann schon mal bis zu zwei Jahre dauern. Solange die Beamten selber noch rational denken können und es nicht gezielt auf einen absehen, werden sie das nicht riskieren und sich ein willigeres Opfer suchen. Wenn man jedoch zuvor emsig die „Strickleiter hochgeklettert“ ist, sind die Beamten fein raus. Man hat sich im Gespräch verfangen, auf einem Bein getanzt und wurde im Drogenschnelltest positiv befunden? Keine Chance mehr, den Beamten noch eins auszuwischen, da diese sich einen triftigen Anfangsverdacht aufgebaut haben. Besser ist es immer, auf dem Boden zu bleiben und 20 Mal in einer Schleife zu wiederholen: „Nein, das werde ich nicht, ich habe keine Lust dazu und muss das nicht begründen. Wenn es nicht anders geht, dann machen Sie doch die Blutentnahme, aber gegen meinen ausdrücklichen Willen.“ Steht letztendlich wirklich die Blutprobe an, sollte man diese ruhig über sich ergehen lassen, da man den Beamten sonst wiederum in die Karten spielt. Wer rechtliche Schritte einleiten möchte, sollte einen Anwalt befragen. Es ist wirklich so, dass jemand ein rechtlich einwandfreies Schreiben aufsetzte und dieses ungelesen abgelehnt wurde. Sein Anwalt hat dieses Schreiben nur noch unterzeichnet und kam durch. Die Beamten spulen ihr ganzes Programm runter und man muss fünf Mal die selbe Frage beantworten, es ist wirklich ein Grauen. Bei dummen, unerfahrenen oder völlig bedröhnten Personen funktioniert das leider nur zu gut, dass die Leute dann doch mitmachen. Man sollte immer sachlich bleiben, kann aber irgendwann auch energisch erklären „Das habe ich schon fünf Mal beantwortet“. Dabei soll man jedoch nicht laut werden. Man sollte alle Emotionen außen vorlassen, auch wenn es einen noch so kitzelt. Im Zweifelsfall ist man denen sonst noch in die Faust gelaufen. Wenn die Beamten künftig noch mit Kameras herumlaufen, wird dies wiederum nicht den Bürger entlasten, da die Beamten das Beweismaterial für ihre eigenen Ermittlungen sammeln werden. Immer ruhig, sachlich und abwehrend bleiben, nicht laut werden, sich nicht hektisch bewegen und in keinem Fall „die vielen Brüder holen“. Man kann den Beamten nicht mit unterschwelligen Drohungen beikommen. Es sollte vielleicht nicht mal oder erst zum Schluss mit Dienstaufsichtsbeschwerde oder Anzeige gedroht werden, da man vorher nicht noch Öl ins Feuer gießen will. In Nordrhein-Westfalen ist eine richterliche Anweisung zur verweigerten Blutentnahme notwendig. Die Beamten haben zigmal erklärt „Wenn Sie nichts zu befürchten haben, machen Sie doch schnell den Drogenschnelltest. Sonst müssen sie auf jeden Fall zur Blutentnahme, da sie sich verdächtig verhalten.“ Dann setzen sie sich ins Polizeiauto und simulieren, den Richter anzurufen und man darf weiter fahren. „Wir werden das aber an die Verkehrsbehörde melden, dass sie keinen Drogenschnelltest und keine Blutkontrolle machen wollten und sich auffällig verhalten haben.“ Ja, ist schon ok. Das hat dem Tag zumindest das gewisse Extra gegeben. „Ich bin doch seit Monaten clean und habe auch die letzten zwei Tage nicht getrunken. Warum soll ich denn nicht eben den Drogenschnelltest machen?“ Erst einmal ist man nicht seit Monaten clean, wenn man in dieser Zeit Alkohol trank. Dieser lässt sich nach einigen Stunden lediglich nicht mehr feststellen. Man isst vielleicht nur Mohnkuchen und ist schon positiv auf Opiate. Medikamente, Lebensmittel und andere Faktoren können Substanzen enthalten, auf die der Drogenschnelltest anschlägt. Dieser reagiert möglicherweise nicht nur auf Drogen und deren Abbauprodukte. Es kommt immerhin auch zu positiven Tests und negativen Blutproben. Man wird beim positiven Schnelltest immer zur Ader gelassen und kann den Beamten nicht noch über den Rechtsweg querschlagen. Gerade, wenn man nichts zu befürchten hat, sollte man es auf die Blutprobe ankommen lassen und sich das Geld für den Anwalt leisten. Wenn dieser sich durchsetzen kann, zahlt die Gegenseite ihre Rechnungen und vielleicht auch ein Schmerzensgeld. Die Überschrift lautet: „Verkehrs- oder Routinekontrolle“. Man muss kein Auto oder Motorrad steuern, um von Beamten kontrolliert werden zu können. Vielleicht geht man nur durch den Park, ist am Bahnhof unterwegs, war auf einer Party oder passt einfach ins Raster. Selbst, wenn man in seinem Garten sitzt und, aus welchen Gründen auch immer, die Polizei kommt und einen Drogentest macht, kann der Führerschein weg sein. Sobald gewisse Grenzwerte überschritten werden oder man was Dummes sagt, wird ein regelmäßiger Konsum unterstellt. Wurden harte Drogen festgestellt, ist der Lappen meist sogar ohne diese Unterstellungen weg. Polizeiarbeit ist was anderes, als der Oma über die Straße zu helfen, hier sind Quoten zu erfüllen. Text: Robert B.
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