Blutentnahme auch ohne Richter möglich

Soft Secrets
10 Nov 2015

Urteil: Polizei darf Bluttest anordnen


Urteil: Polizei darf Bluttest anordnen

Jetzt ist das Fass am Überlaufen: Polizisten dürfen im Verdachtsfall, z. B. bei Verdacht auf Rauschmittelkonsum am Steuer, eine Blutentnahme anordnen - auch ohne zuvor einen richterlichen Beschluss eingeholt zu haben. So geschehen bei einem 24 Jahre alten Münchener, der von den Beamten auf der Straße angehalten worden war, nachdem er am Vortag einige Joints geraucht hatte. Weil der Richter nicht sofort verfügbar gewesen war, hatte einer der Polizisten den Bluttest eigenmächtig angeordnet.

Das Münchener Amtsgericht entschied nun, dass auch auf solche Weise gewonnene "Beweismittel" gerichtlich verwertet werden dürfen. Normalerweise sind Polzeibeamte nicht befugt, Verdächtigen Blut abnehmen zu lassen - im Gegenteil, dies gilt eigentlich als Körperverletzung. Jetzt hat das Amtsgericht in der bayerischen Landeshauptstadt ein Exempel statuiert, das möglicherweise verheerende Konsequenzen mit sich bringen könnte. Wenn der Polizei nun freigestellt wird, mit sogenannten "Vedächtigen" machen zu können, wie es ihr beliebt, dann gute Nacht, Rechtsstaat.

Lest einen Artikel zum Thema auf http://www.welt.de/regionales/bayern/article147487017/Bluttest-bei-Verdacht-auf-Drogenkonsum-am-Steuer-rechtens.html

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