Bußgelder in der Schweiz rechtens?

Soft Secrets
06 Sep 2016

Geldstrafe nicht gerechtfertigt


Geldstrafe nicht gerechtfertigt

Wer in der Schweiz mit bis zu zehn Gramm Cannabis erwischt wird, geht seit 2013 straffrei aus. Zumindest fast. 100 Franken Buße werden fällig, wenn einem sowas passiert - obwohl der Konsum von Hanf und dessen Produkten nicht als Straftat gewertet wird. Aber selbst die Geldbuße ist nicht ganz korrekt, wie sich jetzt herausstellte. Ein Mann, der mit acht Gramm Cannabis hochgenommen und angezeigt wurde, wehrte sich dagegen vor Gericht. Mit Erfolg. Die gefundenen acht Gramm wurden vom Rechtsanwalt des Beschuldigten als sogenannte "Vorbereitung auf den Eigenkonsum" gewertet und der Mann freigesprochen. Der Eigenkonsum wird in der Schweiz nicht geahndet und damit liegt bei Besitz von wenigen Gramm kein Straftatbestand vor - die Richter sahen das genauso. Nun stellt sich die Frage, ob diese Praxis künftig sich auch auf die Arbeit der Polizei auswirkt. Die könnte nämlich jeden Kiffer, der mit bis zu zehn Gramm erwischt wird, laufen lassen, was ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung wäre. Lest einen Artikel zum Thema auf http://hanfjournal.de/2016/09/05/zuerich-bussgelder-wegen-cannabis-ungerechtfertigt/
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