Cannabis im Straßenverkehr: Patienten werden weiter schikaniert

Soft Secrets
23 Oct 2017

Cannabis-Patienten im Straßenverkehr werden von Polizei gemeldet

Seit im März in Deutschland Cannabismedizin legalisiert worden ist, nimmt die Konfusion kein Ende. Vor allem im Straßenverkehr sind Cannabispatienten weiterhin die Gelackmeierten. Zumindest im Fall des Falles. Wie die Gewerkschaft der Polizei in ihrem hauseigenen Magazin Polizeispiegel berichtete, werden Cannabispatienten, die als Führer eines Fahrzeugs angehalten werden, nach wie vor der Führerscheinstelle gemeldet. Das notierte der Deutsche Hanfverband (DHV) jetzt auf seiner Website (Quelle). Dabei wurde in der Vergangenheit um psychoaktive Arzneimittel kein großer Aufriss gestartet. Wenn ein Patient zum Beispiel Morphin, Tramadol, Medikinet oder andere psychotrope Medikamente einnehmen muss, so wird er nur dann behelligt, wenn er unter der akuten Rauschwirkung der Medikation im Straßenverkehr auffällig geworden ist. In jedem anderen Fall stellt sich Frage nach der chronischen Medikamenteneinnahme nicht. Bei Cannabis - dem verteufelten "Rauschgift" - sieht das hingegen ganz anders aus. Noch. Die Polizei meldet nämlich jeden Cannabispatienten und Führerscheininhaber, von dem sie weiß, bei der Führerscheinbehörde - egal, ob der Patient auffällig geworden ist oder nicht. Der DHV zitiert den Polizeidirektor Ludwig Laub, seines Zeichens Fachgruppenleiter für Verkehrswissenschaften an der Hoch­schule für Po­lizei Baden-Württemberg: "Unabhängig von der ahndungsrechtlichen Betrachtung sind Polizeibeamte zur Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass ein Fahrerlaubnisinhaber einer Cannabismedikamentation unterliegt." (Quelle) Das ist natürlich eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und allein dem Teufel im Kopf der Gesellschaft geschuldet. Patienten, die eines der oben genannten Pharmaka einnehmen müssen - Opiate, Opioide, Stimulanzien und so weiter - werden nämlich auch nicht per se den Behörden gemeldet und müssen sich weder rechtfertigen noch Strafverfolgung bzw. die Ersatzstrafe Führerscheinentzug fürchten. Der DHV kommentiert den Sachverhalt folgendermaßen: "Der ganze Artikel im Magazin der Polizeigewerkschaft dreht sich darum, wie man Cannabispatienten trotz ihres anerkannten Status weiterhin das Leben schwer machen kann, selbst wenn im Rahmen einer Kontrolle keinerlei Ausfallerscheinungen festgestellt werden." Lest den Artikel des DHV auf https://hanfverband.de/nachrichten/news/strassenverkehr-cannabis-patienten-werden-weiterhin-gemeldet
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