Cannabis News Deutschland, Schweiz und sterreich

Soft Secrets
07 Apr 2016

Nachrichten


Freispruch nach Kopfschuss.

Wenn Polizisten auf Drogendealer schießen, ist das in Deutschland kein Grund, die Beamten dafür zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt sich unter anderem deutlich am Verfahren gegen einen bayerischen Polizeibeamten, der im Juli 2014 einen Deutschrussen im bayerischen Burghausen durch einen Kopfschuss getötet hatte. Der 33 Jahre alte André B., der mutmaßlich mit Cannabis gehandelt hatte, wollte sich der Polizei nicht stellen und versuchte, zu Fuß vor den Beamten zu fliehen. Daraufhin hatte einer der Polizisten zur Waffe gegriffen und den Verdächtigen aufhalten wollen – und ihn, anstatt in die Beine, direkt in den Nacken getroffen. Nachdem monatelang gar nichts in dieser Sache öffentlich geworden war, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein, vertreten durch Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese, das Verfahren nun eingestellt. Die Begründung: Man könne dem Polizisten kein Fehlverhalten nachweisen. Weder sei die Tötung vorsetzlich gewesen, noch habe der Beamte fahrlässig gehandelt, als er angeblich versucht hatte, den Verdächtigen durch einen Beinschuss an der Flucht zu hindern. Kritiker fragen sich von Anfang an, wie es sein kann, dass an der Schusswaffe gut ausgebildete Polizisten, einen flüchtigen „Straftäter“, anstatt ins Bein, in die Nacken- und Kopfregion treffen. Die Frage wird in diesem Fall nicht zur Aufklärung kommen – der Polizist jedenfalls darf weiterhin mit seiner Waffe in der Öffentlichkeit herumlaufen und gewaltsam den Staat vertreten. Quelle und Infos: www.rosenheim24.de

 

Gesetzesreform greifbar?

Wie voriges Jahr angekündigt, will die deutsche Bundesregierung den Zugang zu Cannabis- und Cannabinoidmedikamenten künftig erleichtern. Der nicht so kommunizierte, aber augenscheinliche Grund für dieses Vorhaben ist die Angst der Regierung, dass Cannabispatienten sich künftig per Gerichtsentscheid und deshalb legal eigene Hanfpflanzen in die Wohnung stellen und offiziell ihr Mediweed growen dürften. Das soll mit einer Reform der Gesetzeslage verhindert werden – Soft Secrets berichtete bereits mehrfach über diese Situation in Deutschland. Jetzt haben sich zu dieser Sache auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und die Bundesärztekammer zu Wort gemeldet. Beide Institutionen sehen einen Vorteil darin, standardisierbare Cannabinoidmedikamente leichter zugänglich zu machen. Die vereinfachte Verschreibung und Kostenübernahme von Cannabisblüten und -extrakten jedoch, ist nach Ansicht von Ärzteschaft und Ärztekammer nicht zu unterstützen, weil diese Produkte nicht im Sinne der standardisierten Pharmaka herstellbar seien. Somit sei beispielsweise mit Cannabisblüten keine exakte Dosierung möglich. Außerdem unterstütze man mit freier Hanfmedizin, zumindest partiell, auch die Angewohnheit, Tabak zu rauchen. Deshalb solle die Therapie mit Cannabinoiden auch künftig wissenschaftlich begleitet werden und nicht einfach der simplen Verschreibungspflicht unterliegen. Quelle und Infos: www.aerzteblatt.de

Apothekenweed viel zu teuer.

Der Spitzenverband der Gesetz-lichen Kranken-versicherungen in Deutschland (GKV) hat sich ebenfalls zur geplanten Revision des BtMG in Sachen Cannabismedizin geäußert. Der Verband hält nach Angaben der Deutschen Apotheker-Zeitung den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für noch nicht ideal. So müsse auf der einen Seite dafür gesorgt werden, dass Cannabismedizin und deren Wirkstoffgehalte durchgehend standardisierbar werden, wobei gleichzeitig der Personenkreis derer, die beispielsweise Cannabisblüten erhalten, in engen Grenzen gehalten werden müsse. Eine damit zusammenhängende, weitere Forderung des Spitzenverbands lautet: Personen, bei denen eine Abhängigkeitsproblematik bzw. ein Hang zur Sucht bekannt ist, sollten von vornherein und grundsätzlich von der Möglichkeit einer auf Cannabis basierenden Therapie ausgeschlossen werden. Der Spitzenverband der GKV bemängelt außerdem, dass die Wirksamkeit von Cannabis bei vielen Krankheitsbildern nicht wissenschaftlich belegt sei. Eine Regelversorgung durch die Krankenversicherungen würde „das Wirtschaftlichkeitsgebot durchbrechen“, wie die Deutsche Apotheker-Zeitung den Verband zitiert. Auf der anderen Seite monieren die GKV die in der Tat völlig überzogenen Preise für medizinische Cannabisblüten aus der Apotheke, weil es sich bei diesen um Stoffe „in unveränderter Form handele“. Für solche sei ein hundertprozentiger Aufschlag seitens der Apotheken, wie er zum Teil erhoben wird, nicht zu rechtfertigen. Quelle und Infos: www.deutsche-apotheker-zeitung.de

Legal kiffen in der Schweiz.

In der Schweiz wird schon lange und immer wieder über die Einrichtung von Modellprojekten in Sachen Cannabis diskutiert. So steht ein weiteres Mal in der Debatte, ob es nicht sinnvoll wäre, in den größeren Schweizer Städten anhand von Pilotprojekten zu untersuchen, ob offiziell und legal abgegebenes Cannabis die gesellschaftliche Situation in Bezug auf hanfige Rausch- und Heilmittel entspannen kann. Jetzt haben Schweizer Drogenexperten sich wieder einmal in Bern getroffen, um über den Umgang mit Cannabispatienten, aber auch mit suchterkrankten Personen zu sprechen. Das Ergebnis des Treffens der Expertenrunde: In Bern, Basel, Genf und Zürich sollen entsprechende Modellprojekte initiiert werden, bei denen im juristischen Rahmen von Cannabis-Clubs ausgewählte Konsumenten legal an ihr Kraut gelangen. Zur Gruppe der insgesamt 2000 Probanden sollen einerseits Menschen mit gravierenden Drogenproblemen gehören wie auch Patienten, die von Cannabis als Medizin gesundheitlich profitieren. So sollen z. B. in Genf und Zürich Cannabisprodukte an Suchtkranke abgegeben werden, damit diese ihre Droge kontrolliert konsumieren können. In Genf soll darüber hinaus ein Modellprojekt für Cannabismedizin eingerichtet werden. Quelle und Infos: www.20min.ch und www.nzz.ch

Österreichs Reform der Reform.

Dass in Österreich seit dem 1. Januar dieses Jahres eine Reform des Suchtmittelgesetzes (SMG) in Kraft getreten ist, hatten wir bereits in den vorigen Ausgaben berichtet. Demnach werden ab jetzt Menschen, die mit einer geringen Menge Cannabis erwischt werden, künftig nicht mehr angezeigt, sondern nur noch per Geldbuße verwarnt – darüber hinaus müssen sie sich dem Gesundheitsamt vorstellen. Dieses Verlagerungsgesetz hinkt jedoch an allen Ecken und Enden und bringt den betroffenen Hanfkonsumenten keinen echten Vorteil, weil die Staatsanwaltschaft nach wie vor eingeschaltet werden kann, sollte ein mit Hanf Erwischter sich nicht im Sinne der staatlichen Vorgaben kooperativ zeigen. Jetzt hat sich allerdings auch die Polizei zur Reform des nun leicht liberalisierten SMGs geäußert. Sie ist der Ansicht, dass sich mit der Gesetzesnovelle der Schwarzmarkt vergrößert, weil die rechtliche Situation nun nur noch unklarer sei. Da Leute, die die Polizei mit Cannabis ertappt, nicht mehr einfach geschnappt und von der Straße gepickt werden könnten, vergrößere sich die Anzahl der Straßendealer, bemerkte Polizeipräsident Gerhard Pürstl in einem Interview, das er der österreichischen Tageszeitung „Kurier“ gegeben hatte. Damit können weder Konsumenten noch die Staatsmacht einen Vorteil aus dem veränderten Suchtmittelgesetz ziehen. Deshalb könnte jetzt eine Reform der Reform notwendig werden. Quelle und Infos: blog.hanfinstitut.at und www.kurier.at

S
Soft Secrets