Cannabis und Führerschein

Soft Secrets
18 Jul 2016

1-Nanogramm-Grenze


1-Nanogramm-Grenze

Es ist so eine Sache mit den Grenzwerten von psychoaktiven Substanzen. Beim Cannabis gilt: Wird ein am Straßenverkehr teilnehmender Fahrer mit 1 ng/L Blut THC-COOH erwischt (1 Nanogramm pro Liter Blut), ist der Führerschein vermutlich passé. Die Polizei informiert die Führerscheinstelle und die zieht dann den Lappen ein.

Zur Erklärung: Bei solchen Tests wird nicht auf aktives THC untersucht, sondern lediglich auf die THC-Abbauprodukte, in der Abkürzung COOH genannt, das ist die sogenannte Carbonsäure. Dieser Wert hat keinerlei Aussagekraft über einen etwaig berauschten Zustand des Getesteten, sondern verrät ausschließlich, dass der Fahrer in den vergangenen Tagen oder wochen Cannabis konsumiert hat. Eine fairere Behandlung würde man den Menschen angedeihen lassen, würde man den Grenzwert hochsetzen - was aber de facto nicht erwünscht ist (Cannabis.info berichtete).

In der Schlussfolgerung heißt das, dass derjenige, der mit weniger als einem Nanogramm THC-COOH erwischt wird, die Fahrerlaubnis behalten darf. Nur ist derjenige dann auch in der Beweispflicht. Und weniger als 1 ng/L THC-COOH ist schlicht im Test nicht nachweisbar.

Die Schlussfolgerung: Der War ion Drugs ist ungerecht und unmenschlich, das beweist insbesondere die Vorgehensweise der THC-Tests im Straßenverkehr. Lest einen Artikel zum Thema auf http://deutschland-legalisiert.de/2016/07/15/cannabis-am-steuer-2/?utm_campaign=shareaholic&utm_medium=facebook&utm_source=socialnetwork

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