Cannabis und Führerschein

Soft Secrets
09 Feb 2018
Lange waren sich Cannabispatienten darüber im Unklaren, ob sie trotz ihrer berauschenden Medikation ein Fahrzeug führen und am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Jetzt hat sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat dazu geäußert.  Zur Frage, ob ein Patient, der regelmäßig Cannabis zu sich nimmt, am Straßenverkehr teilnehmen darf, hatte die Linke im Frühjahr dieses Jahres eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort: Solange Betroffene sich darüber im Klaren sind, dass sie nur nüchtern ein Auto lenken dürfen und sich entsprechend an diese Regel halten, wird ihnen keine Verletzung der Straßenverkehrsordnung zum Vorwurf gemacht werden. Ein Fahrzeugführer, der berauschende Medikamente benötigt, um seine Krankheit bzw. Symptome im Zaum zu halten, darf also grundsätzlich auch als Fahrer eines Kraftwagens auf die Straße, sofern er oder sie vor jedem Fahrtantritt sicherstellt, dass keine Rauschwirkung die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) betont, dass Cannabispatienten solange in Ruhe gelassen werden, wie sie keine Auffälligkeiten zeigen. Wer allerdings sichtlich berauscht am Steuer eines Autos sitzt und erwischt wird, der darf sich auch als Patient auf ein Verfahren einstellen. Denn dann drohen der Verlust des Führerscheins, empfindliche Geldstrafen und weitere, dem Delikt angemessene Repressalien. Da wird es nicht anders gehandhabt, als bei Patienten, die andere potenziell einschränkende Pharmaka einnehmen müssen, zum Beispiel Opiate bzw. Opioide bei Schmerzpatienten oder Psychostimulanzien wie Amphetamine, Methylphenidat und so weiter bei Personen mit neurologischen oder psychiatrischen Störungen (wie zum Beispiel ADHS, Tourette-Syndrom und so weiter). Auch solche Patienten müssen gewährleisten, ausschließlich in nüchternem Zustand als Fahrer in ein Auto zu steigen. Deshalb empfiehlt der DVR vor allem solchen Cannabispatienten, die mit der Einnahme ihrer Medizin gerade erst beginnen, solange auf eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten, bis sich die unerwünschten psychoaktiven Nebenwirkungen der Hanfmedizin nicht mehr äußern. Dazu muss man wissen: Wer chronisch, also täglich Cannabis konsumiert, entwickelt den berauschenden Effekten gegenüber eine relative Toleranz. Das heißt: Regelmäßige und gewohnheitsmäßige Cannabiskonsumenten empfinden nicht mehr dieselbe Rauschwirkung wie Kiffer, die nur ab und zu einen Joint zu sich nehmen. Um sicher zu gehen, dass im Falle einer polizeilichen Verkehrskontrolle keine weiteren Schwierigkeiten auf den autofahrenden Cannabispatienten zukommen, sollen dieser stets seine ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung über die medizinische Cannabis-Therapie dabei haben und vorweisen können. Dies sei, so der DVR, zwar nicht gesetzlich bindend. Es kann einen Betroffenen aber vor unangenehmen Fragen und erkennungsdienstlichen Maßnahmen schützen, wenn er oder sie direkt nachweisen kann, offizieller Cannabispatient zu sein. Interessanterweise wird bei nachweislichen Patienten nicht nach dem THC-Spiegel im Blut geschaut, denn dieser spielt bei medizinischen Konsumenten keine weitere Rolle, sondern nur bei sogenanntem Missbrauch von Cannabisprodukten. Es kommt lediglich darauf an, ob eine Person mit Medizinalcannabis im Blut in der Lage ist, am Verkehr teilzunehmen, ohne die anderen Fahrzeugführer zu gefährden. Ist dies nicht der Fall, droht eine Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch, wie bei jedem anderen Cannabiskonsumenten auch. Patienten müssen also sicherstellen, sich selbst und niemand anderen im Straßenverkehr zu gefährden. Das Verantwortungsgefühl spielt hier eine übergeordnete Rolle, was ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Quelle: www.heise.de
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