Cannabis-Wissen: Was ist eigentlich Nutzhanf?

Soft Secrets
17 Jan 2018

Nutzhanf, Faserhanf, Industriehanf - was ist das eigentlich?

Nutzhanf wird auch Faserhanf, Samenhanf und Industriehanf genannt und ist eine Entwicklung aus der Genetik der Spezies Cannabis sativa var. sativa. Typisch für den Nutzhanf sind THC-Werte von bis zu 0,2 (0,3) Prozent des Trockengewichts. Hanfsorten mit höherem THC-Gehalt erhalten keine Zulassung. Beantworten wir zunächst die Frage, ob es auch beim Nutzhanf verschiedene Sorten gibt, mit ja. Es gibt derer sogar eine ganze stattliche Anzahl, zugelassen sind derzeit etwa 20 von 50 stabilen Sorten. Die kommen aus verschiedenen Ländern und werden in der Absicht gezüchtet, möglichst wenige Cannabinoide, dafür aber viel an Fasermaterial zu produzieren. Dazu ein kleiner Exkurs: 1954 gelang es dem Botaniker Reinhold von Sengbusch, einhäusigen, also zwittrigen Hanf zu züchten, der beide Geschlechtsmerkmale aufweist. Normalerweise ist der Hanf eine sogenannte diözische Pflanze, also eine Gewächs, das männliche und weibliche Exemplare hervorbringt. Mit der Sorte ‚Fibremon’ schuf von Sengbusch die Mutter aller einhäusigen Cannabispflanzen. Damit eröffnete sich in der Welt des Faserhanfs eine große Palette an neuen Möglichkeiten, denn diese einhäusigen Pflanzen haben einen Fasergehalt von über 20 Prozent, während diözischer Hanf es gerade mal auf etwa 12 Prozent bringt. Wie soll ein Landwirt die für sich geeignete Sorte wählen? Die deutschen Landesanstalten für Landwirtschaft haben Leitlinien herausgegeben, die über alles Wissenswerte zum Faserhanfanbau informieren. So auch zur Sortenwahl: „Für den Anbau von Nutzhanf darf nur zertifiziertes Saatgut von in der EU zugelassenen Sorten verwendet werden. (...) Entscheidend für die Zulassung ist der THC-Gehalt von maximal 0,2 % in der Trockenmasse. Die Sortenwahl sollte nach folgenden Merkmalen erfolgen: - Ertragspotenzial und Ertragssicherheit, - Standfestigkeit, - Reifeverhalten, - Fasergehalt. Bei der Sortenwahl sollten die Ergebnisse aus der jährlich neu erscheinenden „Beschreibende Sortenliste“ des Bundessortenamtes sowie der Sortenprüfungen im Territorium herangezogen werden. In Thüringen sind, neben den französischen Sorten Felina 34, Fedrina 74, Ferimon, Fibrimon 24 und Futura, die ab 1998 in die EU-Sortenliste aufgenommenen Sorten Lovrin 110 und Juso 31 zu empfehlen. Die ertragsstarke Hanfsorte Kompolti ist aufgrund von höheren THC-Gehalten (> 0,2 %) nicht mehr zugelassen. Futura, als spätabreifende Sorte, sollte nur in günstigen Lagen angebaut werden.“ (Quelle: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Leitlinie zur effizienten und umweltverträglichen Erzeugung von Faserhanf, Jena 2002) Im Abschlussbericht zur Einführung des Faserhanfanbaus in Thüringen heißt es: „Die Sortenwahl bestimmt maßgeblich den je Flächeneinheit erreichbaren Ertrag einer Fruchtart. Im Gegensatz zu den Hauptkulturen ist die Anzahl der zum Anbau zugelassenen Sorten bei Faserhanf relativ begrenzt. Derzeit umfasst das Spektrum ca. 20 Sorten, weitere 10 sind speziell für das Wirtschaftsjahr 2006/2007, teilweise mit regionalen Einschränkungen, zugelassen. Dabei dominieren in der Sortenliste die französischen Sorten. In den letzten Jahren standen aber auch neue Sorten aus Polen zur Verfügung. So wurden ab 2003, neben den bereits mehrjährig geprüften französischen Sorten, die neu zugelassenen polnischen Sorten ‚Beniko’ und ‚Bialobrzeskie’ in die Prüfung einbezogen. Im Jahr 2005 kam außerdem die niederländische Sorte ‚Chamaeleon’ dazu. Andere, bereits mehrjährig angebaute Sorten, wurden aus der Prüfung genommen. Dazu gehörte auch die frühreife französische Sorte ‚Juso’, die als reiner Faserhanf auf allen Standorten zu geringe Stängelerträge aufwies. Für diese Sorte käme eventuell eine kombinierte Faser-Samennutzung in Betracht. Es zeigte sich, dass die neu geprüften Sorten im Ertragspotenzial nicht ganz an die beste französische Sorte ‚Futura’ heranreichten (...).“ (Quelle: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Abschlussbericht Begleitung der Einführung des Praxisanbaus von Hanf in Thüringen, Jena: 2006, Seiten 5+6) Jetzt haben wir einen Eindruck davon bekommen, wie die Faserhanf-Sorten ausgewählt werden und welche Kriterien für eine Zulassung bzw. praktische landwirtschaftliche Verwendung maßgeblich sind. Merken wir uns: Es geht in erster Linie um den Ertrag, die Wirkstoffmenge und den Fasergehalt. Zahlreiche Infos zum Nutzhanf gibt's auf den Webseiten der Bundesanstalt für landwirtschaft und Ernährung (BLE): https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Nutzhanf/nutzhanf_node.html sowie beim Deutschen Hanfverband (DHV): https://hanfverband.de/faq/ist-nutzhanf-in-deutschland-legal
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