Cannabisklage in Deutschland

Soft Secrets
19 Nov 2018

Rechtsanwalt bereitet Cannabisklage vor - Website steht

In Deutschland bereitet ein Rechtsanwalt derzeit eine Cannabisklage vor. Der Kläger, so berichtet die Webpräsenz, "im Rentenalter und möchte gern nach seiner Laufbahn als Rechtsanwalt ein Cannabis-Fachgeschäft in Berlin betreiben. Da dieses Vorhaben nur nach einer Legalisierung von Cannabis möglich sein kann, führt er eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesregierung." (Quelle) Der Kläger fordert mit seiner Klage die Streichung von Hanf und Hanfprodukten aus der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG), damit er im Rahmen des Gesetzes unter anderem einen Laden eröffnen kann. Der erste Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist der 28. November 2018. Das Verfahren beginnt um 10.30 Uhr und ist öffentlich, weshalb Zuschauer dabei sein können. Der Kläger wird dabei von seinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Volker Gerloff vertreten. Dieser konstatiert folgerichtig: "Nur in autoritären Regimen werden bestimmte Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt" (ebd.). In einer umfangreichen Erklärung, die auf der entsprechenden Internetseite zur Klage vollumfänglich nachzulesen ist, besteht der Kläger auf einer Streichung von Cannabis aus dem deutschen Betäubungsmittelgesetz. Dies "müsste die Bundesregierung erlassen, wenn das Verbot des Umgangs mit Cannabis aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht haltbar wäre. Daher konzentriert sich die Klage auf die Darlegung, dass die derzeitige Rechtslage eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Freiheit der Person und des Rechts auf Gleichbehandlung darstellt – daneben wird auch das verfassungsrechtliche Gebot der Bestimmtheit von Gesetzen thematisiert. Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt grds. jedes menschliche Handeln, solange dadurch nicht Rechte Dritter verletzt werden. Hier wird insbesondere darauf verwiesen, dass es einem demokratischen Staat nicht zusteht, Menschen „vor sich selbst“ zu schützen und/oder bestimmte Moralvorstellungen durch gesetzliche Verbote durchsetzen zu wollen" (Quelle). Nun können Hanfaktivisten und Sympathisanten sich an der Klage beteiligen und mit Geldspenden helfen, dass dies Vorhaben gelingt. Wir dürfen sehr gespannt sein, was am Ende dabei herauskommt. Die Adresse des VG Berlin: Kirchstraße 7, 10557 Berlin. Hier geht es zur Website des VG: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/ Hier geht es zur Website der Aktion: https://cannabisklage.de
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