Datenschutz vs. Datenschmutz - Über Akteneinträge und Datenspeicherung

Soft Secrets
09 May 2018

Einst fuhr ich mit dem Zug nach Berlin, und zur Sicherheit sollte die Regenjacke im Sommer mit. Das schien am Umsteigebahnhof derart verdächtig, dass meine Personalien von zivilen Bahnhofspolizisten überprüft wurden. Dabei wurde auch meine Aktenlage bei der Zentrale erfragt. Da es wohl um Terrorabwehr ging, wofür meine Einträge eher uninteressant sind, durfte ich weiterreisen. Ansonsten hätte ich aber mit zum Filzen gemusst, womit ich ein Anschlussticket auf eigene Kosten benötigt hätte und nicht pünktlich bei meinen Gastgebern angekommen wäre.


Einst fuhr ich mit dem Zug nach Berlin, und zur Sicherheit sollte die Regenjacke im Sommer mit. Das schien am Umsteigebahnhof derart verdächtig, dass meine Personalien von zivilen Bahnhofspolizisten überprüft wurden. Dabei wurde auch meine Aktenlage bei der Zentrale erfragt. Da es wohl um Terrorabwehr ging, wofür meine Einträge eher uninteressant sind, durfte ich weiterreisen. Ansonsten hätte ich aber mit zum Filzen gemusst, womit ich ein Anschlussticket auf eigene Kosten benötigt hätte und nicht pünktlich bei meinen Gastgebern angekommen wäre. Das ist nur ein kleines Beispiel, was einem ein paar Akteneinträge mit Pech verbauen können, dieses Fallbeispiel wäre sogar noch von harmloser Natur gewesen. Selbst ein folgender Hausbesuch hätte denen nichts gebracht. Bei vielen Lesern wird das aber ganz anders aussehen. Hätten die Beamten nach BtM gesucht und wäre bei der Personenkontrolle in den Akten auch nur ein Eintrag für BtM gewesen, wären Filzen und Strippen fällig geworden. Ein wenig Shit hätte schon gereicht, damit ein Richter den notwendigen Durchsuchungsbeschluss ausstellt, womit einem die Bude auf den Kopf gestellt wird. Selbst wenn die nicht einmal was finden: Was denken nur die Nachbarn? Und wem erzählen sie es? Wer nicht gerade in einer Stadt wohnt, der kann direkt umziehen, um das wieder loszuwerden. Dass die vielleicht nichts gefunden haben, ist den Nachbarn jedoch egal, den Stempel hat man dennoch auf der Stirn. [caption id="attachment_6078" align="alignnone" width="500"]Datenschutz vs. Datenschmutz - Über Akteneinträge und Datenspeicherung Nice People take Drugs – ENCOD.org[/caption] Wer allerdings ein paar Lampen anhat und zudem noch eine Waage und ein paar Geldscheine, der hat über die nächsten Monate erst mal wenig Freude, mit Pech sogar über Jahre. Da die Polizei ausschließlich belastendes Material in den Akten notiert, ist es also gut, wenn sich in deren Dateien kein Eintrag zur eigenen Person findet. Aber warum schreiben die „netten Ermittler bei Kaffee und Zigarette“ denn nur so schlimme Dinge in die Akten? Es ist deren Job, die Bürger zu belasten, nicht zu entlasten. Deswegen werden sämtliche Entlastungsaussagen nicht aufgenommen und nicht in die Akten überführt. Dieses könnte bei einem erneuten Vorkommen den dann wirkenden Beamten im Wege stehen, wenn sie einen massiv belasten wollen. Genau diese Zielsetzung der Polizisten sollte man bei jeder Kontrolle immer im Hinterkopf haben. Solch eine Kontrolle kann praktisch überall im öffentlichen Raum jederzeit stattfinden und einen „Rattenschwanz“ nach sich ziehen. Ob es eine einfache Verkehrskontrolle ist, ein Unfall, in den man verwickelt wird. Dabei gibt es Zonen im öffentlichen Raum, zu denen z.B. Bahnhöfe gehören, wo die Bahnhofspolizei mit noch mehr Rechten ausgestattet ist, als der Polizist bei einer normalen Verkehrskontrolle. Das ist schon der nächste Punkt, dass die zwar einiges, aber nicht alles dürfen. Man muss sich nicht in die Augen leuchten lassen und auch keinen Schnelltest für Drogen machen. Auch die Taschen muss man ohne einen eindeutigen Anfangsverdacht im normalen öffentlichen Raum nicht leeren. Aber deswegen sind die Polizisten doch eigens darauf geschult, solch einen Anfangsverdacht aufzubauen. Wofür wollen die einem bei einer Verkehrskontrolle denn in die Augen leuchten oder einen Drogenschnelltest machen, wenn doch nur die Blutprobe juristisch verwertbar ist, für die man mit auf das Revier müsste? Wer mit der Polizei noch nicht zu tun hatte, der rennt blind in jede dieser kleinen Fallen. Wenn bei einer einfachen Personenkontrolle entsprechende Akteneinträge vorliegen, dann ist allein das ein genügender Anfangsverdacht. So gibt es wahre Geschichten, wo jemand z.B. mit anderen unterwegs war und wegen seiner Einträge der einzige war, der sich nackt machen musste. Vielen ist das alles nicht bewusst, weswegen das vorweg genommen wird. Der entscheidende Teil ist jedoch, dass es bis auf Ausnahmen Fristen gibt, nach denen die Polizei diese Einträge wieder löschen muss. Aufgrund der allgemeinen Überlastung passiert das natürlich nicht immer, außerdem müssen gewisse Einträge vielleicht nicht zwingend aus Eigenantrieb gelöscht werden. Bei Mord bliebe der Eintrag jedoch automatisch für immer, solange das Urteil rechtskräftig bleibt. [caption id="attachment_6079" align="alignnone" width="500"]Datenschutz vs. Datenschmutz - Über Akteneinträge und Datenspeicherung Was würden nur die Nachbarn über solchen Besuch denken?[/caption] Es wurden also zwei Behörden angeschrieben, die Datenbanken mit diversen Einträgen über Bürger haben. Darunter waren das Landeskriminalamt NRW sowie das Bundeskriminalamt. Die Antwort des BKA ließ viereinhalb Monate auf sich warten, das Landeskriminalamt NRW brauchte nur etwas über einen Monat. Hier waren keine Einträge vorhanden, beim BKA stand „das Übliche“. Warum habe ich diese Ämter ausgerechnet jetzt angeschrieben und nicht schon vor Jahren? Mir war bekannt, dass für mein letztes BtM-Vergehen eine Frist von zehn Jahren gilt, bis ich es löschen kann. Das war nach meiner Rechnung also im Winter 2016 erledigt, ich bin aber nicht schneller dazu gekommen. Die Frist lief hingegen nicht mit der Verurteilung, sondern mit dem Tag der Anzeige mit zehn Jahren Versatz schon im Sommer 2016 aus. Es ist bei diesen Unterlagen für den Laien immer schwierig zu verstehen, was da im Einzelnen steht. So haben die Einträge im Erkennungsdienst alle einen „Fristlöschtermin“ nach drei Jahren. Die Dinge, für die man abgeurteilt wird, haben jedoch eine andere Tragweite, womit der Fristlöschtermin in der Verbunddatei unter „Falldatei Rauschgift – R“ ein „Aussonderungsprüfdatum“ mit zehn Jahren Versatz hat. Wenn ich das Schreiben richtig verstehe, dann sind die Einträge im Erkennungsdienst für Behörden im Verbundsystem im Inpol-Datensystem für drei Jahre sichtbar, dann nicht mehr. Die Daten in der Verbunddatei unter „Falldatei Rauschgift – R“ sind aber nur für die Beamten sichtbar, die das jeweilige Thema, in diesem Fall „Rauschgift“, bearbeiten. Weiterhin wird im Schreiben erklärt, dass genau dieser Eintrag bereits durch das Landeskriminalamt NRW gelöscht wurde, welches mir mitteilte, dass zu meiner Person keine Einträge existieren. Also erst löschen, dann mitteilen, dass keine Einträge vorhanden sind? Das BKA hat Uraltdaten für den Erkennungsdienst sowie einen Eintrag in der Falldatei Rauschgift über mich, obwohl die Landesbehörde schon etwas gelöscht hat. In dem Schreiben steht weiterhin: „Die Aufrechterhaltung der vorgenannten Speicherungen ist für die weitere Aufgabenerfüllung des BKA nicht erforderlich, daher sind diese Daten zur Löschung vorgesehen. Sollten Sie nicht innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Bescheides Widerspruch gegen die Löschung vorgenannter Daten erheben, werden die Daten gelöscht.“ Da ohnehin nur Belastungsmaterial oder Daten für den Erkennungsdienst gespeichert werden, wobei kaum einer von den Polizisten erkannt werden will, kann es nur im Interesse des Anfragenden sein, alles schnell löschen zu lassen. Weil von „vorgenannten Speicherungen“ im Plural die Rede ist, werden vermutlich alle Daten über mich gelöscht, die in diesem Schreiben genannt werden. Es spricht jedoch rein gar nichts dagegen, nach einem halben Jahr erneut eine solche Anfrage zu stellen, um zu prüfen, ob man wieder ein weißes Blatt in den Polizeiakten ist oder da doch noch ein Teil stehengeblieben ist. Genau das ist der springende Punkt, ob man sich darauf verlassen kann, ob solch ein „Fristlöschtermin“ auch automatisch zur Löschung führt oder ab diesem Zeitpunkt eine Löschung vorgenommen werden kann, die aus Zeitmangel aber nicht immer erfolgt oder sogar durch einen selbst beantragt werden muss. Es kann also in keinem Fall schaden, die jeweiligen Behörden einfach mal anzuschreiben. Auf der Website von www.datenschmutz.de gibt es unter „Auskunftsersuchen“ eine Liste der üblichen nationalen und internationalen und bereits bekannten Verfolgerbehörden und Geheimdienste, die Daten über Bürger speichern. Bevor der Generator das Anschreiben erstellt, soll man neben dem Text auch die Fußnoten lesen, da gewisse Behörden generell nicht antworten. „Europol ist die einzige Polizeibehörde, die per Gesetz das Recht hat zu lügen“, hier macht eine Anfrage also ebenfalls keinen Sinn. Auch bei vielen Einrichtungen vom Verfassungsschutz haben Anfragen keinen Sinn, der übliche Hanfliebhaber wird hier kaum auftauchen. [caption id="attachment_6080" align="alignnone" width="500"]Datenschutz vs. Datenschmutz - Über Akteneinträge und Datenspeicherung Viele kennen ihre Rechte nicht und brauchen dann einen Anwalt.[/caption] Die Rote Hilfe rät, nur bei den Behörden eine Auskunft zu verlangen, bei denen Daten gespeichert sind oder gespeichert sein könnten. Innerhalb von zwei Monaten soll eine Antwort erfolgen. Das BKA hat länger gebraucht, weswegen noch ein Einschreiben hinterher gesendet wurde, um die Anfrage belegen zu können. Die Beamten haben möglicherweise keine Lust, Auskunft zu erteilen oder vor oder nach der Erteilung der Auskunft alles zu löschen? Es ist also dank Datenschmutz ein Leichtes, solch ein Anschreiben zu erstellen und mit einer Ausweiskopie, die an einigen Stellen geschwärzt sein darf, loszuschicken. Selbst die Kosten für ein Einschreiben wären noch ein Klacks, wenn damit vielleicht eine kommende Hausdurchsuchung vermieden wird. Wer bereits wegen BtM verurteilt wurde, braucht deswegen keine zehn Jahre warten, um schon einmal zu schauen, was genau da drinnen steht. Dann sind einem schon einmal die Löschfristen bekannt, womit der entscheidende Brief pünktlich versendet werden kann. Diesem Behördenschreiben und den Akteneinträgen ist im Übrigen nur zu entnehmen, welche Verstöße vorliegen, und nicht etwa, was sich genau zugetragen hat. Viele dieser Akteneinträge sind nur für gewisse Abteilungen innerhalb einer Behörde sichtbar. Die Ermittler haben insgesamt so viel auf dem Schreibtisch, dass sie sich für viele persönliche Details gewiss nicht mehr interessieren. Dennoch wissen die Polizisten wie in meinem Fall mit einem ganz kurzen Telefongespräch, in welche „Schublade“ sie jemanden schieben können, um gezielter weiterzuermitteln. Die einzelnen Verstoßarten werden einfach als Nummern oder Codes gespeichert, womit schon bei vielen der Spaß im Leben erst einmal wieder aufhörte. An diesem besagten Reisetag hatte ich einfach sehr viel Glück, dass die Bahnhofspolizei bei dem angenehmen Sommerwetter keine Lust hatte, mit mir im dunklen Büro zu sitzen. Robert B.
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