Der Mythos von Hanf als Einstiegsdroge

Soft Secrets
24 Aug 2018

Cannabis ist keine "Einstiegsdroge"

Wann immer in der Politik davon gesprochen wird, ob Cannabis legalisiert, freigegeben, reglementiert, kontrolliert und/oder entkriminalisiert werden soll, kriechen die altbackenen Prohibitionisten aus ihren Löchern und kommen mit dem "Argument" der "Einstiegsdroge" Cannabis. Dass Cannabis jedoch tatsächlich keine Einstiegsdroge ist, war sogar schon einmal Bestandteil zweier Gerichtsurteile in Deutschland. Das Landgericht Lübeck und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten Anfang der Neunzigerjahre offiziell festgestellt, dass die Theorie von Cannabis als Einstiegsdroge nicht haltbar und lediglich ein Mythos ist. Damals war es um Grundsatzfragen gegangen, insbesondere um Straffreiheit bei Besitz von „geringen Mengen‟ und darum, ob das totale Cannabisverbot bei gleichzeitiger Legalität von Alkohol und Tabak verfassungskonform ist. Der Lübecker Richter Wolfgang Neskovic hatte dem Bundesverfassungsgericht das Urteil eines Cannabisfalls vorgelegt, nach dem ein Angeklagter wegen Besitzes von deutlich weniger als zwei Gramm Haschisch zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Lübecker Richter befand dies als einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Richter am Bundesverfassungsgericht folgten Neskovic und urteilten, dass geringe Mengen Cannabis nicht ins Gefängnis führen dürfen. Zwar wurden die Worte, die da in den Gerichtssälen zu vernehmen waren, gehört und auch von den Medien wiedergegeben. Die Öffentlichkeit, vor allem aber der Gesetzgeber, hat sich jedoch nie wirklich darum geschert. Wenn überhaupt von „Einstiegsdrogen‟ gesprochen werden kann – also von Substanzen, die auch zum Probieren anderer Stoffe verleiten –, dann muss das in unserer Gesellschaft zwei anderen Drogen gelten. Nämlich denen, die schon Kindern tagaus tagein vor die Nase gehalten werden, und das sind in unserem Kulturkreis der Alkohol und der Tabak. Im Gegensatz zum Cannabis sind dies Stoffe, die echtes Suchtpotenzial aufweisen, die nachweislich lebensgefährlich sein können und die für zahlreiche Todesopfer verantwortlich sind. Wenn jemand als Jugendlicher und junger Erwachsener das erste Mal an einem Joint zieht, hat er oder sie zuvor mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest auch an einer Zigarette schon mal genippt. Schließlich machen es alle vor: Eltern, Verwandte, Geschwister, Lehrer, wo du hinschaust – überall wird geraucht. Daran können auch die modernen und lachhaften Anti-Rauch-Kampagnen nichts ändern. Wäre ja auch schlimm, wenn die Leute aufhören würden, Tabak zu qualmen. Immerhin finanziert sich zum Beispiel Deutschland ganz passabel über die Tabakkonsumenten mit. Noch arger treiben es die westlichen „Zivilisierten‟ nur mit dem Alkohol. Schon am Morgen wird zur Eröffnung des Klamottenladens oder zur Begrüßung am Volksfest ein Sektempfang oder ein Frühschoppen veranstaltet. Freilich, das ist alles nicht schlimm – aber erzählt doch bitte nicht, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei. Unsere Gesellschaft nimmt alle möglichen Psychoaktiva zu sich – neben Tabak und Alkohol sind dies auch Kaffee, Tee, Schokolade und alle anderen purinhaltigen Drogen sowie tonnenweise Psychopharmaka und viele andere Substanzen, die uns als „Drogen‟ so gar nicht auffallen und bewusst sind, aber als psychoaktive Substanzen unsere Leben bereichern: Denken wir nur an beruhigende Kräuter, die wir zur Nacht nehmen (Baldrian, Melisse, Lavendel, Hopfen etc.) oder an jene, die wir verwenden, um unser Liebesleben aufzupeppen (Damiana, Muira Puama etc.) oder um Depressionen oder körperliche Zustände des Unwohlseins zu verbessern (Passionsblume, Schwedenkräuter etc.). Auch diese Pflanzen bzw. Stoffe könnten verboten sein, immerhin ist das Cannabisverbot ebenso willkürlich etabliert worden. Der Mythos von der Einstiegsdroge Cannabis ist also in Wirlichkeit nichts als genau das: ein Ammenmärchen.
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