Die finstere Fratze des Gesetzes

Soft Secrets
16 Aug 2018

Umsetzung des Cannabisgesetzes zeigt seine finstere Fratze

Dass das im März 2017 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Cannabis als Medizin bislang nur eine Farce ist, zeigt die Praxis, mit der Patienten nach wie vor nicht geholfen wird. Wir bezeichnen das als finstere Fratze des Gesetzes. Denn es geht natürlich nicht um die kranken Menschen und darum, deren Leiden zu verringern, sondern immer noch und ausschließlich ums Geld - und um dümmliche repressive Gebaren, wenn es sich um Cannabis dreht. Deshalb stellen wir hier den Fall eines Mannes aus Kaufungen (bei Kassel) vor, der unter unvorstellbaren idiopathischem Gesichtsschmerzen leidet und deshalb auch nicht arbeitsfähig ist. Der Lehrer führt ein Leben in Isolation, meidet die Öffentlichkeit - und schluckt die verordneten Medikamente: Opiate. Diese helfen dem Mann zwar nicht adäquat gegen seine Schmerzen, sondern lassen ihn seinen Alltag nur in benebeltem Zustand erleben. Diese Medikation wird allerdings von der Krankenkasse - der Audi BKK - gezahlt. Die von seiner Ärztin verordnete Cannabismedizin hingegen hilft dem Kranken und lässt ihn wieder ein normales Leben führen - bezahlt wird das Cannabis von dem Versicherer allerdings nicht. Das berichtete unter anderem die HNA am 15. August 2018. Die Audi BKK beruft sich auf fragwürdige Indikationskataloge, die für Cannabistherapien angeblich idiopathische Schmerzen ausschließen. In Wirklichkeit gibt es einen solchen Katalog jedoch gar nicht, sondern das Gesetz besagt, dass der Arzt entscheidet, welches Medikament dem Patienten verschrieben wird. Die HNA berichtet: "Jeden Monat bleibt Rading so auf 600 bis 800 Euro sitzen – viel Geld für jemanden, der nach wie vor berufsunfähig ist. Für ihn und seine Ärztin völlig unverständlich" (Quelle). Der Patient legte "Widerspruch bei der Audi BKK ein, doch die berief sich auf eine Expertise des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Hessen (MDK) – und blieb stur. Zwar sei eine erhebliche, dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität gegeben, eine schwerwiegende Erkrankung könne aber nicht ausreichend glaubhaft gemacht werden" (ebd.). Hier geht es zum Artikel der HNA Online: https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/kaufungen-ort43178/krankenkasse-cannabis-therapie-verweigert-10120610.html
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