Drei Jahre für 20 Kilo Trockenblumen

Soft Secrets
10 May 2017

"Unbelehrbarer" Grower muss hinter Gitter

Es hat sich im deutschsprachigen Raum nichts groß geändert: Nach wie vor muss man hier in den Knast, wenn man (mehrfach) beim Growen von Trockenblumen, also von Cannabisblüten, erwischt wird. So ist es einem 56 Jahre alten Mann aus Österreich, einem gebürtigen Schweizer, jetzt ergangen. Er muss für drei Jahre hinter schwedische Gardinen, weil er im Keller seiner Exfrau 20 Kilo Cannabis angebaut haben soll. Mehrfach vorbestraft Am Mittwoch, 10. Mai 2017, verurteilte das Landgericht Klagenfurth den 56-Jährigen zu dieser Freiheitsstrafe; er war zuvor bereits zweimal wegen Drogenvergehen belangt und verurteilt worden. Während der Bewährungszeit der ersten Verurteilung war er dabei erwischt worden, wie er versuchte, Kokain zu verkaufen. Dafür wurde er zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch wegen guter Führung vorzeitig auf Bewährung entlassen. Dummerweise lief die Bewährungszeit aber noch, als der 56-Jährige seinen Grow - offensichtlich nicht besonders unauffällig - aufzog. Die zuständige Staatsanwältin Denise Ebner bezeichnete den Cannabisgärtner während der Verhandlung als einen "unbelehrbaren" Menschen. 96 Pflanzen im Keller Die Polizei hatte den Mann dann gebustet, als er im Begriff war, seine 96 Pflanzen im Keller der einstigen Ehefrau zu ernten. Vermutlich war er von jemandem denunziert worden. Die beschlagnahmte Menge belief sich auf knapp fünf Kilo getrockneten Pflanzenmaterials, das nach den Ergebnissen einer Analyse einen THC-Gehalt von etwa 14 Prozent aufwies. Insgesamt wurden dem Grower letztlich 20 Kilo Cannabis zur Last gelegt. Der Beschuldigte gab vor Gericht alles vollumfänglich zu und bestätigte auch, dass er vorhatte, das Cannabis zu verkaufen. Neun Monate von alter Strafe Der Vorsitzende Richter Oliver Kritz wertete das Geständnis als mildernd, schlug aber zur Freiheitsstrafe für den Grow noch neun Monate von der vorigen Verurteilung auf, weshalb der 56 Jahre alte Beschuldigte nun ganze drei Jahre in der Justizvollzugsanstalt aushalten muss. Er will gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil keinen Widerspruch erheben. Quelle Lest den Artikel vom ORF zum Thema auf http://kaernten.orf.at/news/stories/2842220/
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