Drogenhandel online: Postgeheimnis in Gefahr

Soft Secrets
28 Dec 2020

In Deutschland ist das Postgeheimnis in akuter Gefahr. Wegen zahlreicher Onlinebestellungen von illegalisierten Substanzen im Darknet und anderswo sollen Sendungsdaten der Post bald an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden dürfen. Um dies umsetzen zu können, soll dem Paragraphen 99 der Strafprozessordnung ein Absatz beigefügt werden, der die Postdienstleister dazu verpflichtet, auch dann Auskunft zu erteilen, wenn sich die entsprechende Sendung nicht mehr in dessen Besitz befindet. Der Antrag auf eine diesbezügliche Änderung des Gesetzes wurde vom Bundesland Bayern eingereicht. Sollte dieser abgenickt werden, würde das Grundgesetz empfindlich beschnitten werden, um illegale Handlungen besser aufklären zu können. Ein entsprechendes Positionspapier ist online auf der Internetseite des Bundesrats zu finden.

Quelle: www.bundesrat.de

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