Dürfen Patienten bald Cannabis anbauen?

Exitable
07 Oct 2014

Das Verwaltungsgericht Köln half schwerkranken Patienten, die Cannabis selbst anbauen müssen, weil sie es ich nicht aus der Apotheke leisten können - doch das letzte Wort hat das Bundesverwaltungsgericht.


Das Verwaltungsgericht Köln half schwerkranken Patienten, die Cannabis selbst anbauen müssen, weil sie es ich nicht aus der Apotheke leisten können - doch das letzte Wort hat das Bundesverwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Köln half schwerkranken Patienten, die Cannabis selbst anbauen müssen, weil sie es ich nicht aus der Apotheke leisten können - doch das letzte Wort hat das Bundesverwaltungsgericht.

Für Patienten, die für die Behandlung ihrer schweren Krankheiten auf den Eigenanbau von Cannabis angewiesen sind, war der 22. Juli ein guter Tag, denn das Verwaltungsgericht Köln hat an diesem Tag drei Patienten das grundsätzliche Recht auf Eigenanbau zugesprochen. Die zuständigen Verwaltungsbehörde (Bundesamt für Arzneimittel) hat nun nur noch die Möglichkeit, die Modalitäten dieses Eigenanbaus zu beeinflussen und damit gewisse Mindestanforderungen für die Sicherung des Anbaus durchzusetzen. Dabei hat die 7. Kammer des Verwaltungsgericht aber auch klar gestellt, dass für den Eigenanbau von Patienten niedrigere Sicherheitsanforderungen gelten, als für Krankenhäuser oder Apotheken.

Die Patienten, denen zur Behandlung ihrer schweren Erkrankungen keine Alternative zum Eigenanbau verbleibt, sind aber dennoch nicht am Ziel: Es ist anzunehmen, dass die BRD gegen die aktuellen liberalen und patientenfreundlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in die Berufung gehen wird. Das letzte Wort in diesem Streitfall wird insofern wohl das Bundesverwaltungsgericht haben. Dort liegt auch bereits ein Fall vor, mit dem die Kanzlei „Menschen und Rechte“ gegen ein Urteil des OVG NRW in die Revision gegangen ist. Auch in diesem Fall geht es um die sogenannten „Ermessensreduzierung auf Null“, also darum zu erreichen, dass das Bundesamt für Arzneimittel allenfalls noch über gewisse Modalitäten des Eigenanbaus entscheiden kann, aber nicht darüber, ob der Patient das dringend benötigte Cannabis selbst anbauen darf, da ihm keine Therapiealternative zur Verfügung steht und er das Medizinalhanf, das er ganz legal aus den Niederlanden importieren dürfte, nicht bezahlen kann.

Der mittlerweile vielzitierte Fall von Ralf H. macht allerdings auch deutlich, wo die Grenzen der Entscheidung des VG Köln liegen. Seine Klage wurde abgewiesen, weil seine Wohnsituation einen gesicherten Eigenanbau nach Auffassung des Kammer nicht erlaubt. Damit wird von einem schwerkranken Schmerzpatienten verlangt, in eine größere (und damit zumeist teurere) Wohnung umzuziehen, um das für seine Behandlung anerkanntermaßen unverzichtbare Cannabis anbauen zu können - das ist weder angesichts des minimalen Risikos des Eigenanbaus nachvollziehbar, noch angesichts der Schwere der Erkrankung. Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein kommentierte diesen Aspekt der Entscheidung so: „Es kann doch nicht sein, dass die Frage, ob ein schwerkranker Mensch sich behandeln kann oder nicht vom Grundriss seiner Wohnung und deren Größe abhängt.“

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein fasste die Situation nach diesen Entscheidungen des VG Köln so zusammen: „Es ist zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht möglichst schnell die bereits eingelegte Revision verhandelt, damit sich die Lage dieser Schwerkranken endlich grundlegend verbessert.“ Er wies gleichzeitig darauf hin, dass gegenwärtig bei mehreren Schmerzpatienten, die Cannabis nutzen dürfen, die aber aus Kostengründen gezwungenermaßen Eigenanbau betreiben, Wohnungen durchsucht, Pflanzen beschlagnahmt worden und Strafverfahren eingeleitet worden sind: „Auch das macht deutlich, wie dringend hier eine Klärung der rechtlichen Situation ist.“

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