Eigenanbau für Deutsche Patienten erstmals möglich

Exitable
10 Nov 2014

Am 8. Juli 2014 waren wir im Kölner Gerichtssaal, als die Verhandlung um Eigenanbau von Günter Weiglein und vier weiteren Patienten stattfand. An diesem Tag wurde über die legale Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis als Medizin in fünf Fällen verhandelt, die Urteilsverkündung wurde hingegen auf den 22.07.2014 verschoben, drei Patienten, auch Günter, erhielten ein positives Urteil. Auf der Dampfparade haben wir Günter und Jost Leßmann getroffen und nicht nur ihren Reden gelauscht. 


Am 8. Juli 2014 waren wir im Kölner Gerichtssaal, als die Verhandlung um Eigenanbau von Günter Weiglein und vier weiteren Patienten stattfand. An diesem Tag wurde über die legale Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis als Medizin in fünf Fällen verhandelt, die Urteilsverkündung wurde hingegen auf den 22.07.2014 verschoben, drei Patienten, auch Günter, erhielten ein positives Urteil. Auf der Dampfparade haben wir Günter und Jost Leßmann getroffen und nicht nur ihren Reden gelauscht. 

Am 8. Juli 2014 waren wir im Kölner Gerichtssaal, als die Verhandlung um Eigenanbau von Günter Weiglein und vier weiteren Patienten stattfand. An diesem Tag wurde über die legale Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis als Medizin in fünf Fällen verhandelt, die Urteilsverkündung wurde hingegen auf den 22.07.2014 verschoben, drei Patienten, auch Günter, erhielten ein positives Urteil. Auf der Dampfparade haben wir Günter und Jost Leßmann getroffen und nicht nur ihren Reden gelauscht.

Günter, du bist seit einem Motorradunfall Schmerzpatient, wurdest schnell austherapiert und gehörtest zu einem der ersten Patienten in Deutschland, die Cannabisblüten verwenden dürfen. Half dir das bei den derzeitigen Apothekenpreisen?
Im April 2002 hatte ich einen schweren Motorradunfall, der mich zum Schmerzpatienten gemacht hat. Praktisch alle verfügbaren und einsetzbaren Medikamente wurden an mir getestet, eine genügende Besserung meiner Situation stellte sich jedoch nicht ein. Diese erfuhr ich nur mit Cannabis, und deswegen war ich unter den ersten zehn Deutschen, die eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke erhielten.  Es hilft mir natürlich nicht, da ich es mit Preisen von 14,50 Euro pro Gramm und einem Bedarf von zwei Gramm pro Tag, knapp 900 Euro jeden Monat,  nicht bezahlen kann.

Wann hat dein Kampf um Eigenanbau begonnen, und welche Schritte bist du gegangen?
Den Antrag auf Eigenanbau stellte ich im Juli 2010, da ich meine Ausnahmegenehmigung für Verwendung von Medizinalhanfblüten erst 2009 erhielt. Nach drei Monaten erhielt ich die Ablehnung. Ich legte Widerspruch ein, der auch abgelehnt wurde. Lange habe ich auf den Gerichtstermin dieses Jahr gewartet. 

Wenn der Richter im Urteil verkündet, dass es weiterhin nur Einzelfallentscheidungen geben wird und hohe Hürden für die Erteilung einer Anbaugenehmigung formuliert, ist das dann ein Erfolg für die Hanfpatientenszene?
Das solltest du die Hanfpatientenszene fragen, da ich nicht die deutsche Hanfpatientenszene, sondern nur ein Patient bin. Es sollten weiterhin Anträge auf Eigenanbau gestellt werden. Nur so geht es im Moment weiter.

Du hast erklärt, dass jetzt nur die rechtlichen Grundlagen für einen Eigenanbau geschaffen wurden, du jedoch noch keine Genehmigung hast und nicht weißt, welche Hürden genau in der Genehmigung genommen werden müssen. Erläutere es unseren Lesern kurz.
Der Anbauort ist bei mir in Ordnung, so der Richter in seinem verbindlichen Urteil. Ich werde eine abschließbare Abstellkammer für Anbau und Lagerung einrichten. Das reicht, ich muss mich nicht auch noch bewaffnen. Das BfArM hat mit Sicherheitsmaßnahmen demnach nicht viel Spielraum. Aber wie genau die Auflagen aussehen werden, weiß ich noch nicht, nur dass sie erfüllbar sein sollen. 

Im Gespräch auf der Dampfparade am 02. August erklärtest du, dass du das Urteil seit zwei Tagen hast und die BfArM ab Zustellung vier Wochen Zeit hat, in Berufung zu gehen. Hat sie das zum heutigen Tage bereits bei dir oder einem der anderen beiden Patienten mit positivem Urteil gemacht?
Bei mir nicht, für die anderen Patienten weiß ich es nicht. Ich rechne jedoch mit Berufung durch das BfArM. Ich denke, die warten bis zum letzten Tag. Taktisches Zeitzögern ist dort Programm. 

Wenn das BfArM in Berufung geht, wie lange zieht es sich dann, bis zu einer endgültigen Entscheidung?
Das weiß ich wirklich nicht, da ich solch eine Klage das erste Mal anstrenge. Das kann höchstens mein Anwalt beantworten. Jetzt hab ich vier Jahre gewartet, vielleicht dauert es noch weitere fünf Jahre. 

Jost Leßmann hat auf der Dampfparade bitterböse Worte zu dem Urteil gesprochen. Sinngemäß hat er gesagt, mit jedem öffentlich gegangenen Schritt zur Entkriminalisierung von Hanf ist es unterm Schnitt nur schlimmer für die Konsumenten und Beteiligten auf deren Seite geworden. Kannst du das so bestätigen?
Ja, das kann man so sagen. Für uns Patienten haben jüngste Fortschritte nichts geändert, da wir uns weiterhin im Notstand befinden. Wir sind medizinisch nicht hinreichend versorgt, nur weil ein paar theoretische Möglichkeiten geschaffen wurden, die für uns Normalbürger weit entfernt zur Realität liegen.

Du hast jetzt die Möglichkeit, eine Genehmigung für Eigenanbau zur medizinalen Selbstversorgung mit Cannabis zu erhalten. Wie wird sich dein Selbstanbau gestalten?
Vor Gericht habe ich erklärt, wie ich es machen könnte. Ein Growzelt mit 80 zu 80 cm sowie ein verschließbarer Schrank für die Lagerung in einer verschließbaren Abstellkammer. Wie ich es genau mache, überlege ich erst, wenn ich die Anbaugenehmigung tatsächlich durch das BfArM ausgestellt bekomme. Erst dann weiß ich, was alles zu berücksichtigen ist. 

Du gehörst zur deutschen Szeneprominenz und musst und willst viel reisen. Darfst nur du deine Pflanzen gießen und pflegen, oder dürfen deine Bekannten aushelfen?
Bis heute darf ich noch gar nichts, da ich noch immer keine Anbaugenehmigung habe. Und alles Weitere weiß ich erst dann.

Im Internet haben wir gesehen, dass eine Medizinalhanf-Genossenschaft gegründet werden soll, du bist ein Mitinitiator. Genossenschaften werden streng auf Wirtschaftlichkeit geprüft und nur mit solidem Konzept zugelassen, sie gelten als sehr sichere Anlageform. Es soll durch deine rechtliche Situation eine Nische geschaffen werden, um für weitere Patienten Hanfblüten leichter zugänglich zu machen sowie viele Startups oder Crowdfundings unterstützt werden. Anleger können sich ab 200 Euro beteiligen. Kannst du da etwas Genaueres zu sagen?
Ja, das wird alles stimmen, aber ich kann leider nichts Genaueres dazu sagen, auch wenn ich als Mitinitiator genannt werde. Ich habe meinem Anwalt die Vollmacht erteilt, sich für mich um alles zu kümmern und alles auszuarbeiten, damit es rechtlich wasserdicht ist und hatte noch nicht die Zeit, es mir selber genau anzusehen. Was alles auf dem Programm steht, solltest du ihn fragen. Unter medizinalhanf-invest@web.de können Infos angefordert werden.

Günter, wir hoffen sehr, dass das BfArM endlich aufhört, Pharmainteressen vor Bürgerinteressen zu vertreten. Aber wie mit anderen Auflockerungen der Verbostpolitik, sind das alles nur schönende Maskierungen aber keine Lösung für die große Zahl der Betroffenen. Wir werden zusammen weiter für unser Menschenrecht auf Selbstbestimmtheit, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit eintreten müssen. 

E
Exitable