Experten: Drogengesetze endlich auf den Prüfstand

Soft Secrets
01 Nov 2017

Strafrechtler und Suchtexperten fordern Prüfstand für Cannabisverbot

In Deutschland werden sogenannte Drogendelikte immer noch unglaublich hart bestraft. Wer sich anstatt des Alkohols dafür entscheidet, Cannabis in seiner Freizeit zu konsumieren, dem drohen im Falle, dass er oder sie erwischt wird, empfindliche Strafen, z.B. der Führerscheinverlust, Verlust des Arbeitsplatzes, im allerschlimmsten Fall sogar ein Verlust der eigenen Kinder und der Freiheit. Das ist zutiefst verfassungswidrig, wird aber nach wie vor voller Überzeugung zu praktiziert. Wie die Stuttgarter Nachrichten am 28. Oktober 2017 berichten, befinden der Strafrechtler Lorenz Böllinger und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) diese Praxis für veränderungswürdig und fordern, die Gesetzeslage auf den Prüfstand zu stellen. Bereits vor 23 Jahren ordnete das Bundesverfassungsgericht an, sich des Themas Cannabis anzunehmen und die Gesetzeslage zu überprüfen. Seither ist allerdings nichts dergleichen geschehen. Gar nichts. Jetzt soll, nach Auffassung von Professor Böllinger, der Bundestag darüber befinden, ob das Antidrogengesetz aus den Siebziger Jahren tatsächlich heute noch so umgesetzt werden kann. Wie wir tagtäglich mitbekommen, kann es durchaus, auch wenn es antiquiert, verfassungswidrig und menschenverachtend ist. Auch die deutsche Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hält - selbstverständlich - an ihrer mittelalterlichen Einstellung fest, dass Saufen und asoziales Verhalten durch Alkoholkonsum in Deutschland "normal", das Rauchen von Cannabis aber zu verurteilen und bestrafen sei. Es wird Zeit, dass solche Nulpen endlich aus gesellschaftlichen Verantwortungspositionen entfernt werden. Wie die Stuttgarter Nachrichten den Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger aus Bremen zitieren, geht es bei der Frage nach Ahndung von "Drogendelikten" und eine "höchstgradige potenzielle Einschränkung von Bürgerrechten durch die Androhung von Freiheitsstrafen." (Quelle) Auch Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der DHS, sieht das so. Er ist Experte zum Thema der Suchtfrage und sieht in Ländern, in denen mit Drogen liberaler umgegangen wird, ein Vorbild - etwa in den Niederlanden. Das deutsche Gesetz schieße "im Vergleich zu anderen Delikten wie Alkohol im Straßenverkehr mit Kanonen auf Spatzen", wie die Stuttgarter Nachrichten schreiben (ebd.). Deshalb soll auf Anraten der beiden Fachleute Böllinger und Gaßmann eine Enquete-Kommission eingerichtet werden, die sich mit der Fragestellung ernsthaft befasst. Die beiden Experten sehen bei der neu aufzustellenden Regierung eine Chance, dass über die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums bzw. -besitzes neu verhandelt werden kann. Wir hoffen, dass Lorenz Böllinger und Raphael Gaßmann Recht behalten. Lest den Artikel der Stuttgarter Nachrichten auf http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.enquete-kommission-cannabis-ueberpruefung-der-drogengesetze-wird-gefordert.46be126a-5573-4826-8517-02e58a6823d9.html
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