Handelsmarken & Cannabis in den USA

Soft Secrets
07 Nov 2018
Von Rich Hamilton Obwohl Cannabis nun für den medizinischen Gebrauch oder als Genussmittel für den Freizeitkonsum in 29 US-Staaten und im District of Columbia legalisiert ist (für den Freizeitkonsum in 8 Bundesstaaten), bleibt es unter landesweitem Recht (federal law) illegal. Es kommt daher nicht überraschend, dass es für Unternehmen, die mit Cannabis oder Cannabis enthaltenden Produkten handeln, nicht möglich ist, sie als geschützte Handelsmarken beim U.S. Patent and Trademark Office eintragen zu lassen. Das Dilemma, in dem sich diese Firmen befinden, ist eine dieser vielen "Grauzonen", die bezüglich Cannabis zwischen dem Bundesrecht und den gesetzlichen Regelungen der Einzelstaaten existieren. Handelsmarken & Cannabis in den USA Rechtliche Streitigkeiten gab es bisher sehr wenige, was mit dem ursprünglichen Selbstverständnis der Cannabiszüchter als einer verschworenen Gemeinschaft zusammenhängt, die nach wie vor in dem Punkt fest und prinzipientreu bleibt, dass es unzulässig ist, mit den Markennamen anderer Handel zu betreiben und/oder sie zu kopieren. Mit der Zeit jedoch, wenn immer mehr Geld in die Cannabisindustrie gepumpt und Profit gemacht wird, erscheint es unvermeidlich, dass sich die Dinge ändern werden. Die Konkurrenz verschärft sich, auch die kapitalistisch-kommerzielle Natur der Industrie kommt deutlicher zum Ausdruck, wenn millionenschwere Investoren ihre Hüte in den Ring werfen. Tatsache ist, dass sich die Cannabisindustrie letztendlich zu einem Waren- und Rohstoffmarkt verwandeln wird. Wie bei anderen Warenmärkten sind natürlich Qualitätsprodukte und und gutes Markenimage wesentliche Bestandteile des Erfolgs. Es geht darum, einen Markennamen, ein Firmenlogo und eine Markenidentität zu haben, an die sich die Leute gewöhnen und mit der sie sich anfreunden können, so dass sie sich sicher aufgehoben fühlen. Ein positives Markenimage ist förderlich für den Verkauf von Produkten (siehe Nike, Coca Cola und Apple). Die Menschen vertrauen diesen Marken und prüfen nicht näher, was sie kaufen, sondern verlassen sich auf das, was ihnen erzählt wird, wofür die Marken stehen, stimmen mit den Füßen ab und werden zu Stammkunden. Der als Handelsmarke eingetragene Name einer Cannabissorte dient nicht so sehr dem Schutz der Pflanzen, sondern eher dem Schutz der Marke. Was tun die Unternehmen momentan in den US-Bundestaaten, in denen Cannabis legalisiert ist, um ihre Interessen jetzt und in der Zukunft zu wahren - und falls sich das Bundesrecht ändern sollte? Nun, vom Bundesrecht her betrachtet besteht die einzige Möglichkeit, sich eine Handelsmarke beim U.S Patent and Trademark Office registrieren zu lassen, darin, sich alles außer dem eigentlichen Cannabis markenrechtlich schützen zu lassen, d.h. sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die die Pflanze selbst nicht unmittelbar "berühren", also Beratung, Informationen (über medizinischen Nutzen, Vermarktung, Verpackungsunternehmen, Medienunternehmen) - oder ähnliche Dinge, die mit Cannabis zu tun haben, wobei aber nicht offen für Cannabiskonsum geworben wird, etwa Geschäftsnamen, Logos, Zigarettenpapier, Kleidung, Feuerzeuge usw. Diese Strategie ist unter dem Ausdruck "circling the wagons" (wörtl. eine Wagenburg bauen, A.d.Ü) bekannt, womit der Schutz des wichtigsten Gutes oder Zieles durch zweitrangige Wirtschaftsgüter gewährleistet wird. Durch den rechtlichen Schutz einer Cannabis-Sortenbezeichnung und von Produkten, die mit Cannabis in Verbindung stehen, hoffen die Firmen, dass andere Unternehmer davon abgeschreckt werden, zwecks Vermarktung denselben Namen für ähnliche Produkte zu stehlen. Daran knüpft sich auch die Erwartung, dass die eigene Firma an die Spitze einer Warteliste von Cannabis-Handelsmarken gesetzt wird - in der Hoffnung, eines Tages wird die US-Regierung ihre Einstellung ändern und zulassen, dass Cannabis selbst oder Cannabis enthaltende Produkte auf gesamtstaatlicher Ebene anerkannt und markenrechtlich geschützt werden können. Derzeit kann man am ehesten für Cannabisprodukte, die CBD enthalten, ein bundesrechtlich geschütztes Warenzeichen erlangen. Vieles, was Cannabisfirmen gegenwärtig hinsichtlich Markenschutz machen, beruht auf bloßen Spekulationen. Bis die US-Administration ihren Standpunkt zu Cannabis überdenkt - wenn sie es überhaupt tun wird - weiß niemand sicher, ob die "Wagenburg-Strategie" wirklich funktioniert und sich die Handelsmarken für Cannabis enthaltende Erzeugnisse geradewegs auf die eigentlichen Cannabisprodukte übertragen lassen. Bisher gibt es keine Präzedenzfälle oder Musterprozesse, auf die man sich berufen könnte! Wie stehen nun die Dinge hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen einzelner US-Bundesstaaten? Wie Sie vielleicht wissen, wurde letztes Jahr (2017) die erste Cannabissorte in mehreren "legalen" Bundesstaaten mit Erfolg markenrechtlich geschützt. Handelsmarken der Bundesstaaten sind einfacher zu bekommen als Marken für das gesamte Land, bieten aber nicht den gleichen umfassenden Schutz, denn eine solche Handelsmarke schützt das Produkt/Geschäft natürlich nur in dem betreffenden Bundesstaat. Will man sein Geschäft in mehreren Bundesstaaten schützen, muss man mehrere jeweils für diese Bundesstaaten geltenden Handelsmarken erwerben. Aber auf der bundesstaatlicher Ebene ist dies ein bahnbrechender Wendepunkt, denn wenn eine Cannabissorte zugelassen und mit einer Schutzmarke versehen ist, kommen die Dinge so richtig ins Rollen. Plötzlich gibt es Qualität, Beständigkeit und Verlässlichkeit. Vor der Legalisierung gab es keine Standards und die Unternehmungen konnten nicht mit all den Vorteilen betrieben werden, die ein legales Geschäft bietet. Die Inhaber, Händler, Kunden - keiner war geschützt. Es fanden keine Produkttests statt und es gab keine Versicherungen, keine Werbung oder Preisniveaus. Die Leute teilten einfach untereinander, tauschten online Informationen aus, man gab sich gegenseitig, was man brauchte. Manches geschah auf redliche Weise, anderes nicht so sehr! Beliebte Varietäten wie Sour Diesel und Bubba Kush werden zwar häufig angebaut, aber die Züchter sind größtenteils unbekannt und bleiben ohne jede Anerkennung. Bis heute ist es der Normalfall, dass Züchter und Anbauer weder die gebührende Anerkennung finden noch eine finanzielle Rendite von den Sorten erhalten, die sie erzeugen; außerdem verfügen sie über keinerlei Möglichkeiten zu kontrollieren, wer ihre Züchtungen anbaut. In anderen Wirtschaftszweigen werden diese Rechte als gegeben vorausgesetzt, schriftlich fixiert und mit den eingefahrenen Geschäftsgepflogenheiten ausgeübt, ohne einen weiteren Gedanken darüber zu verschwenden. So wie es eben seine Richtigkeit hat, dass Markenintegrität und -qualität vor skrupellosen Imitatoren geschützt wird. Und deshalb ist das, was die Züchter der Cannabisvarietät GG#4 getan haben, sie nämlich als eine Cannabissorte zum ersten Mal markenrechtlich haben schützen lassen, die erste erklommene Sprosse auf der Leiter zur Revolutionierung der Cannabisindustrie. Die GG#4 (früher als Gorilla Glue#4 bekannt) hat seit ihrem triumphalen Erscheinen vor vier Jahren unter den Varietäten eine Art Superstar-Status erlangt, und schon jeder behauptet, sie irgendwann geraucht, angebaut oder verkauft zu haben. Im Jahre 2012 versehentlich in Las Vegas von “Joesie Wales” und “Lone Watty” erzeugt, ist die GG#4 das Ergebnis eines glücklichen Zufalls, der sich ereignete, als die weibliche “Chem Sister” sich in einen Hermaphroditen umwandelte, der eine"Sour Dubb" bestäubte, die dann mit einer Chocolate Diesel gekreuzt wurde. Samen wurden produziert, aber für etwa ein Jahr nicht zum Keimen gebracht, dann doch einige gepflanzt und der Phänotyp Nr. 4 zum Sieger gekürt, nicht nur wegen seiner Superstärke, sondern auch wegen seiner Klebrigkeit (wie Sekundenkleber) - daher rührt auch der Name Glue#4 her. Sie gewann 2014 auf Cannabis Cups mehrere Preise, wurde an private Grower verschenkt und bei einem Cannabis Cup wurden 100 Stecklinge verkauft, um die Stabilität dieser Sorte zu testen. Sie war so gut, dass es kam, wie es kommen musste: Einer oder mehrere opportunistische Grower ließen die GG#4 "durchsickern" und schon bald war sie in vielen Dispensaries sowie bei Eigenanbauern en vogue. Sie ist zu einem Opfer ihrer eigenen Stärken geworden - und hätte man die GG#4 nicht heimlich in Umlauf gebracht, hätte sie nicht den gegenwärtigen Grad an Anrüchigkeit erreicht. Die bittersüße Situation hat gleichzeitig etwas von einem Segen und einem Fluch. Dazu wurde die Züchterfirma GG Strains auch noch in einen Rechtsstreit verwickelt, bei dem es um die Handelsmarke eines anderen Unternehmens geht. "Gorilla Glue", die Sekundenkleber-Firma, hatte Einwände gegen die Produktbezeichnung erhoben, da sie auf die eigenen Markenartikel schädliche Auswirkungen haben könnte. Daher wurde Gorilla Glue#4 zu GG#4. Es dauerte nicht lange, bis die Züchter, GG Strain’s LLC, die möglichen Vorteile eines markenrechtlichen Schutzes erkannten und entschieden, dass sie eine eigene Handelsmarke bräuchten - und sei es nur auf bundestaatlicher Ebene - um ihre populäre Sorte zu schützen. GG Strains führt den bekannten Sortennamen GG#4 erstmalig als eine geschützte Cannabis-Handelsmarke (US-bundestaatlich) - für diese spezielle medizinische Sorte gültig in Colorado, Nevada und Washington, weitere sind in Vorbereitung. Natürlich haben diese Marken nicht das gleiche Gewicht wie landesweit registrierte, aber es ist ein guter Anfang, sie bieten einen gewissen Schutz und lassen hoffen für die anständigen Leute in der Branche, die sich für die Sache aus den richtigen Gründen engagieren. Die Personen hinter der Sorte sorgen sich wegen Echtheit, Markenschutz und Eigentumsrecht. Bei GG Strains handelt es sich lediglich um 2 Old School-Grower, die noch niemandem einen Anwaltsbrief geschickt haben, in dem sie auffordern, den Anbau von GG#4 zu unterlassen; sie versuchen nicht, jemandes Geschäft zu beenden oder jemanden vom Anbau dieser unglaublichen Varietät abzuhalten. Stattdessen wollen sie einfach ihre Züchtung schützen und als Paradestück für das Aussehen und den Geschmack der wahren Gorilla Glue präsentieren; damit verbunden wäre auch eine Anerkennung für die Züchter der Sorte und der Nachweis, woher sie kommt. Sie haben sogar eine Unternehmensphilosophie ausgearbeitet, der zufolge "allen Inhabern einer Berechtigungskarte für medizinisches Cannabis/Marihuana zugesichert wird, jedes Mal, wenn sie ihr Produkt kaufen, die wahre GG#4 zu erhalten." Dieses Problem ist nicht neu. Dealer drehen einem Marihuana seit Jahren als eine andere Sorte an, und ich bin sicher, dass jedem Kunden (wie auch mir selbst) solches mindestens einmal widerfahren ist. Es wächst sich zu einem größeren Problem aus, wenn dies in Dispensaries auf einer kommerziellen Ebene geschieht. Wenn Sie in eine Dispensary gehen, wird sie aller Wahrscheinlickeit nach eine “gefakte” “GSC” “GG#4” “OG Kush” “Sour Diesel” “Zkittles” usw. im Angebot haben, und falls Sie ein halbes Dutzend der gleichen Sorte in verschiedenen Dispensaries kaufen, kann es gut sein, dass beim Rauchen der Unterschied zu bemerken ist. Wie viele gute Firmen, die sich der Qualität ihrer Produkte rühmen, möchte GG Strains dem Endverbraucher das echte Erzeugnis zukommen lassen, damit sie nicht Opfer von Betrügereien werden, wie es gegenwärtig ohne existierenden markenrechtlichen Schutz der Cannabisprodukte allzu leicht passieren kann. Jeder kann heute irgendeinem Gras einen beliebigen Namen geben, illegalerweise oder selbst in einer Dispensary, es verkaufen und sehen, wie das Geld nur so fließt. Dies geschieht hinterrücks zu Lasten des Rufes einer guten Varietät, denn der Konsument erhält so nur minderwertiges Gras. Die Züchter müssen auf den Luxus verzichten, dessen sich andere Branchen erfreuen - auf Qualitätskontrollen, einheitliche Markenidentität, landesweiten legalisierten Status -, was bedeutet, dass Sorten unbeständig werden und von Ort zu Ort variieren. Dieser Handelsmarke-Präzedenzfall hat ein Signal für andere Grower gesetzt und GG Strains werden als die Züchter gesehen, deren Beispiel man folgen und nacheifern sollte. Aus ihnen ist ein wirklich visionäres Unternehmen geworden, bei dem sich zeigt, wie die Zukunft der legalisierten Cannabisindustrie aussehen könnte. Wie gesagt hat kein Cannabisprodukt bisher eine Handelsmarke erhalten, die für die gesamten USA gilt, daher ist das Verfahren unerprobt, weckt aber einige Hoffnungen. GG Strains befasst sich mit großen Plänen und funktioniert als völlig legale Firma mit ... Marketingkampagnen, neuen Produktlinien, Lizensierungen - man könnte sie schon als einen der größten zukünftigen Akteure in der Branche sehen, vor oder nach etwaigen Änderungen der landesweiten Cannabisgesetze. Hält nun die die Einführung von rechtlich geschützten Handelsmarken auf bundesstaatlicher Ebene Händler davon ab, irgendwie erzeugte Grassorten als etwas ganz Besonderes zu vertreiben?? Nein, wohl nicht gänzlich, lautet die Antwort. Wie bei gefälschten Designeruhren, -handtaschen etc. kann man Leute niemals daran hindern zu versuchen, das schnelle Geld zu machen, und sie werden immer einen Markt haben, da manche Verbraucher einfach glücklich sind, wenn sie zu gängigen Preisen etwas zum Kiffen bekommen. Was rechtlich geschützte Handelsmarken immerhin bewirken: Sie geben Sicherheit und stellen ein Symbol und Warenzeichen dar, das jenen für Echtheit bürgt, die nach dem Originalprodukt verlangen. GG#4 hat einen Standard gesetzt, nach dem sich hoffentlich die Züchter der nächsten Generation neuer Varietäten richten werden in ihrem Bestreben, die Fußfesseln der Illegalität loszuwerden und die Cannabisbranche in den Business-Mainstream zu überführen, wo sie mit Beifall empfangen und für ihre Mühen belohnt werden - und auch in die Lage versetzt, die Markenintegrität zu kontrollieren. Die kombinierte Anwendung (sobald möglich) von a) landesweit anerkanntem Markenschutz von Firmennamen, -logos und den dazugehörigen Erzeugnissen mit b) dem bundesstaatlichen Markenschutz gegenwärtiger Pflanzensorten würde Unternehmen auf dem Business-Spielfeld der Branche in die Pole-Position bringen. Mit Cannabis lässt sich eine Menge Geld machen (das weiß jeder), und manche dürften der Ansicht sein, wenn diese Bewegung noch mehr Auftrieb erhält, die US-Regierung unweigerlich von ihr mitgerissen wird. Dies würde bedeuten: Züchter, die auf bundesstaatlicher Ebene bereits mehrere Handelsmarken für Cannabis enthaltende Erzeugnisse besitzen bzw. für Produkte, die irgendwie im Zusammenhang mit Cannabis stehen, stünden ganz oben auf der Liste, wenn grünes Licht für den weiteren Bestand und die Expansion bereits existierender Handelsmarken gegeben wird. Das Nebeneinander von bundestaatlichen und gesamtstaatlichen Markenschutzgesetzen mag verwirrend, widersprüchlich und gegenwärtig einschränkend erscheinen, aber umso mehr Unternehmen aus dem, was für sie verfügbar ist, Vorteile ziehen, um sich so stark wie möglich zu legitimieren, um so besser sind die Erfolgsaussichten - und dass es mit der ganzen Branche vorwärts geht, zum Nutzen von allen, von den Züchtern bis zu den Endverbrauchern, sowohl medizinischen Nutzern als auch Freizeitkonsumenten.
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