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Soft Secrets
06 Apr 2016

Bundesverwaltungsgericht: Patient darf anbauen  


Bundesverwaltungsgericht: Patient darf anbauen

 

Ein unter MS leidender Cannabispatient darf zur Herstellung seiner Medizin zuhause Cannabis anbauen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute um 16 Uhr verkündet.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss den Antrag des 52-jährigen Klägers genehmigen - es hat in dieser Hinsicht keinerlei Ermessensspielraum mehr. Einzig die Forderung nach Nebenbestimmungen darf gestellt werden, zum Beispiel eine Sicherung des Growraums vor unbefugtem Zugriff etc.

Der 52 Jahre alte MS-Patient kann sich die Apothekenmedizin nicht leisten und hatte deshalb schon Anträge zum Eigenanbau gestellt, die alle abgelehnt worden waren. Damit hat es sich nun. Dieses Urteil ist nach den vier Freisprüchen ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Vernunft!

Cannabis.info wird zu gegebener Zeit weiter über den Fall berichten, lest den Pressetext zum Urteil auf http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=26

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