Jetzt ist es soweit: Cannabismedizingesetz gültig!

Soft Secrets
09 Mar 2017

Gesetzesnovelle tritt in Kraft

Ab heute, 9. März 2017, ist es soweit: Das neue Gesetz zum Umgang mit Cannabis als Medizin tritt endgültig in Kraft. Es wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I Nr. 11, veröffentlicht und hat damit seine Gültigkeit. Ab morgen, 10. März 2017, ist es dann auch praktisch umsetzbar. Das heißt, dass ab jetzt alle Ärzte befugt sind, Cannabis als Medikament per Betäubungsmittelrezept zu verordnen. Der Verschreibung für Patienten geht jedoch ein Antrag bei der Krankenkasse voraus, ohne dessen positiven Bescheid, das Rezept vorerst nicht einlösbar ist. Im Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Verordnungen heißt es unter anderem: "Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn 1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung a) nicht zur Verfügung steht oder b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, 2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht." Im Bundesgesetzblatt, das für jeden kostenlos einsehbar ist und das ab jetzt zum Download angeboten wird, findet sich der komplette Wortlaut der Gesetzesnovelle. Hier geht es zur aktuellen Ausgabe des Blatts mit der Gesetzesverkündung: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117011.pdf%27%5D__1489047917544
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