Krankenkassen zahlen (noch) kein Marijuana

Soft Secrets
17 Mar 2015

Landessozialgericht: Patienten müssen selber zahlen


Landessozialgericht: Patienten müssen selber zahlen

Es ist nur eine kurze Meldung auf der Internetseite der Stiftung Warentest: Das Landes­sozialge­richt Baden-Württem­bergs hat verkündet, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis nicht übernehmen, auch dann nicht, wenn den Patienten nichts anders nachweislich hilft. Zur Begründung führte das Gericht an, dass eine Empfehlung des Bundesausschusses fehle, um über eine Finanzierung medizinischer Cannabisblüten nachzudenken (Az. L 4 KR 3786/13).

Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hatte über die Medien angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass Patienten künftig erstens leichter an ihre Medizin gelangen sollen und dass zweitens die Kassen die dafür anfallenden Kosten tragen sollen.

Grund für diesen "Einsatz" ist jedoch nicht das Mitgefühl mit kranken Menschen, sondern die Angst davor, dass den entsprechenden Patienten über das BfArM möglicherweise eine Genehmigung für den Anbau ihrer Medizin erteilt werden muss. In der aktuellen Ausgabe unseres Printmagazins Soft Secrets (2/2015) findet sich ein Artikel (Seite 3), in dem erklärt wird, was es mit dieser ganzen Aktion auf sich hat.

Info: https://www.test.de/Cannabis-Nicht-auf-Kosten-der-Kasse-4824559-0/

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