Legaler Anbau und Besitz in Deutschland gefordert

Soft Secrets
10 Mar 2015

Ein Cannabis Social Club, kurz CSC, ist ein privater Verein, der ohne Gewinnabsicht Marijuana anbaut und gegen einen Unkostenbeitrag an die Clubmitglieder verteilt. Dabei werden die Konsumenten dem Schwarzmarkt entrissen, und sie erhalten sauberes Marijuana - häufig sogar deutlich günstiger.


Ein Cannabis Social Club, kurz CSC, ist ein privater Verein, der ohne Gewinnabsicht Marijuana anbaut und gegen einen Unkostenbeitrag an die Clubmitglieder verteilt. Dabei werden die Konsumenten dem Schwarzmarkt entrissen, und sie erhalten sauberes Marijuana - häufig sogar deutlich günstiger.

Ein Cannabis Social Club, kurz CSC, ist ein privater Verein, der ohne Gewinnabsicht Marijuana anbaut und gegen einen Unkostenbeitrag an die Clubmitglieder verteilt. Dabei werden die Konsumenten dem Schwarzmarkt entrissen, und sie erhalten sauberes Marijuana - häufig sogar deutlich günstiger.

Jeder Club erstellt Regeln, und die wichtigsten Regeln sind, dass nur volljährige Menschen Mitglied werden können und jedes Mitglied nur gewisse Mengen erhält, die es nicht an Dritte weitergeben darf. Jeder Club kann Mitglieder ausschließen oder Antragsteller ablehnen. Somit handelt es sich nicht um einen freien Verkauf, sondern um eine interne Weitergabe. Legal sind CSCs in Spanien, es gibt Hunderte, und auch in Belgien, dort aber erst wenige. Legal sind sie deswegen, weil der Eigenkonsum und dessen Deckung über wenige Pflanzen, in Belgien pro Konsument nur eine einzige, legal ist oder zumindest im Grenzbereich liegt. 

Der Club baut natürlich Kilos an, aber eben nicht als Unternehmen mit Gewinnabsicht. Die gesamte Anbaumenge ist immer nur der Eigenbedarf der Mitglieder. In Deutschland gibt es das BtMG, in dem einige psychotrope Substanzen erfasst werden, jedoch nicht alle. Demnach ist das BtMG willkürlich erstellt worden und hat mit der Realität nicht das Geringste zu tun. Auch Cannabis und sein Wirkstoff THC sind im BtMG erfasst. Dennoch kann dieses Gesetz umgangen werden, wenn es sich um ein wissenschaftliches Projekt handelt oder wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Über diese Ausnahmeregelungen wurde einst das Methadonprogramm in einigen Städten Deutschlands initiiert und hat sich dann in vielen weiteren Städten etabliert. Inzwischen gibt es erste Abgabestellen für den Reinstoff Heroin, um diesen an Schwerstabhängige abzugeben. Auf gleichem Wege ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung für einen Cannabis Social Club zu stellen. An und für sich sollte jeder diesen Antrag stellen können, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheidet nun darüber, ihm stattzugeben oder ihn abzulehnen. Würde der Antrag angenommen werden, würde das jedoch nicht bedeuten, dass man in seiner Stadt einen CSC einrichten könnte, da die Kommunalregierung diesem erst zustimmen müsste. So hat der DHV unter diesem Link http://hanfverband.de/index.php/aktiv-werden/kommunale-petitionen angeregt, einen Antrag an die eigene Stadtverwaltung zu stellen, damit diese einen Antrag an das BfArM stellen möge, dass ein CSC eingerichtet werden kann. Sollte die Stadt wirklich einen Antrag ausarbeiten und einreichen, hätte dieser beim BfArM erheblich mehr Erfolgsaussichten und sollte er bewilligt werden, hätte die Stadt bereits erklärt, die Einrichtung des CSCs auch zu dulden oder sogar zu unterstützen. Bereits Dutzende Anträge sind dem DHV gemeldet worden, wobei viele Antragsteller nicht bekannt sind. Deutschland hinkt der internationalen Relegalisierungsentwicklung hinterher, selbst aus Kreisen der UN kann bereits vernommen werden, dass eine Entkriminalisierung der Konsumenten Probleme eher mindern würde als strikte Verbote. Seit 2009 ist es zwar für Patienten möglich, eine Ausnahmegenehmigung für Hanfblüten als Medizin in Deutschland zu erhalten. Die Apothekenpreise sind jedoch für die Patienten in der Regel unerschwinglich hoch, und so sind erst etwas mehr als 300 Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, da nur wenige Anträge gestellt werden. Auch die geringe Menge, bei der die Anzeige durch den Staatsanwalt eingestellt werden kann, ist keine Legalisierung, da bei einer Häufung von Auffälligkeiten eben doch eine Anzeige gestellt  wird. In diesen Punkten sind einige EU-Länder oder andere Nationen weiter in der Entwicklung vorangeschritten. Deswegen ist es wichtig, dass auf breiter Basis im ganzen Land viele Aktivitäten die Meinung in der Öffentlichkeit wandeln, damit unsere Politik schneller nachziehen muss. Überall Anträge an die Stadträte zu stellen, damit diese Ausnahmeanträge für CSCs an das BfArM stellen, ist ein Weg. Es wurden bereits erste Anträge abgelehnt. Es wird in einigen Orten wie Berlin Kreuzberg-Friedrichshain oder Köln jedoch erwogen, diese Anträge auszuarbeiten und zu stellen. Das BfArM kann sich dann jedoch immer noch Zeit lassen, um die Anträge doch abzulehnen. Dagegen kann möglicherweise geklagt werden, die Städte an sich werden das jedoch eher nicht machen. Auch wenn Anträge für CSCs an das BfArM gestellt werden, kann es durchaus sein, dass bis zu endgültigen Ergebnissen Jahre vergehen. In dieser Zeit kann Marijuana durchaus bereits in den ganzen USA und anderen Ländern relegalisiert werden, so wie es bereits in Uruguay der Fall ist. Es ist möglich, dass Deutschland als Bund oder auf Landesebene nachzieht, bevor die Entscheidung des BfArM zu den CSC-Anträgen gefallen ist. Wahrscheinlich wird es jedoch mit der internationalen Legalisierung von Cannabis nicht ganz so schnell weitergehen. Aber auch dann wäre diese Aktion wichtig, um damit die öffentliche Meinung zu bilden. Immerhin kann nicht allein ein Antrag an die Stadtverwaltung gestellt werden, es können zudem Pressemitteilungen und Leserkommentare an die Medien gesendet werden. Je mehr Anträge gestellt werden und je mehr die Öffentlichkeit damit konfrontiert wird, umso besser ist es für die allgemeine Legalisierungsbewegung in Deutschland. Unabhängig dazu, ob ein einziger Antrag durch kommt (womit das Ziel, die Tür weiter zu öffnen, erreicht wäre), ist die öffentliche Präsenz ein Erfolg und somit sollte an der öffentlichen Meinungsbildung nach der Stellung eines Antrages laufend weitergearbeitet werden. Auf der Seite www.hanfverband.de wird einem mit einem Musterantrag geholfen, der für jede Stadt angepasst werden kann. Der Antrag kann zudem nach eigenen Wünschen gekürzt, umformuliert und erweitert werden. Gerade die Linke, die Grünen, die FDP und vor allem die Piraten sind als Parteien auch mit ihren Jugendverbänden Ansprechpartner, um weitere Unterstützer zu finden, die einem vielleicht die Presse- und Medienarbeit ein Stück weit abnehmen können. Es sollte einfach erfragt werden, ob Personen aus diesen oder anderen Kreisen daran interessiert sind, an der Antragsformulierung, Einreichung und weiteren Arbeit beteiligt zu werden. 

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