Lexamed verklagt die Bundesopiumstelle

Soft Secrets
13 Nov 2017

Unternehmen Lexamed will medizinisches Cannabis produzieren

Lexamed will mit dabei sein: Seit März dieses Jahres darf Cannabis auf Rezept von jedem Arzt verschrieben werden, ob erstattet oder privat geschultert, besorgt sich ein Patient mit Rezept die Blüten über die Apotheke. Ausnahmegenehmigungen sind seit Sommer 2017 weder gültig noch nötig. Da aber jede Menge bedürftiger Patienten eine Absage der Kostenübernahme von ihrer Kasse erhalten, müssen viele entweder verzichten oder sich das Apothekencannabis aus eigener Tasche finanzieren. Egal, ob von der Kasse bezahlt oder nicht: Die Mengen an Medizinalcannabis reichen für Deutschland schlichtweg nicht aus, um alle Patienten ordnungsgemäß zu versorgen. Deshalb hat die Bundesopiumstelle innerhalb des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Produktion von Medizinalmarijuana ausgeschrieben. Dabei waren die Anforderungen und Hürden für Unternehmen, die sich dafür interessieren, viel zu hoch gesteckt, so dass deutsche Unternehmen im Grunde keine Chance haben, sich von dem profitablen Kuchen ein Stück abzuschneiden. Denn eine der Auflagen setzte voraus, dass ein entsprechender Produzent bereits Erfahrung im Anbau von Cannabis vorweisen muss. Und das ist für Firmen aus Deutschland nicht möglich, weshalb die Bewerber aus Kanada, Holland oder Israel eindeutig im Vorteil sind. Dagegen will sich die Firma Lexamed aus Waiblingen im Schwabenland nun zur Wehr setzen - weshalb sie eine entsprechende Klage gegen die Bundesopiumstelle eingereicht hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht dabei Chancen für das Unternehmen, das Verfahren für sich zu entscheiden. Die Klage wurde zugelassen. Lexamed ist eine von 117 Firmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, Erfahrung im Cannabisanbau kann das Unternehmen jedoch nicht vorweisen. Das hindert den Pharmahersteller allerdings nicht daran, sich an der Produktion von Medizinalcannabis für den deutschen Markt zu beteiligen zu wollen. Wird das Verfahren zugunsten von Lexamed ausfallen, dürften sich die ersten Ernten deutschen Mediweeds auch noch hinziehen (sie waren für 2019 angekündigt), denn dann müsste das BfArM die Kriterien für Anbauunternehmen neu definieren. Lest einen Artikel zum Thema bei den Kollegen vom Hanf Journal auf https://hanfverband.de/nachrichten/news/ausschreibung-fuer-cannabisanbau-in-deutschland-wegen-klage-gestoppt
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