Mediweed-Dealer will selber importieren

Soft Secrets
11 Apr 2015

Die bürgerlichen Kreise verstehen das Problem das Kiffers und Patienten nicht: Es gibt doch die geringe Menge (die leider nicht legal ist), und Patienten können in der Apotheke ihr Mediweed kaufen. Damit ist doch alles in Ordnung, wozu denn jetzt noch etwas ändern? Der eine Grund für Patienten wäre, dass sie trotz Ausnahmegenehmigung für medizinisches Marijuana aus der Apotheke in der Regel nicht die verlangten 15 bis über 20 Euro pro Gramm bezahlen können. Der andere Grund ist, dass der holländische Hersteller Bedrocan zuerst den holländischen Markt zu beliefern hat, deswegen nur Überschüsse exportiert und als Folge teils über Wochen oder Monate nichts oder fast nichts zu haben ist.


Die bürgerlichen Kreise verstehen das Problem das Kiffers und Patienten nicht: Es gibt doch die geringe Menge (die leider nicht legal ist), und Patienten können in der Apotheke ihr Mediweed kaufen. Damit ist doch alles in Ordnung, wozu denn jetzt noch etwas ändern? Der eine Grund für Patienten wäre, dass sie trotz Ausnahmegenehmigung für medizinisches Marijuana aus der Apotheke in der Regel nicht die verlangten 15 bis über 20 Euro pro Gramm bezahlen können. Der andere Grund ist, dass der holländische Hersteller Bedrocan zuerst den holländischen Markt zu beliefern hat, deswegen nur Überschüsse exportiert und als Folge teils über Wochen oder Monate nichts oder fast nichts zu haben ist.

Die bürgerlichen Kreise verstehen das Problem das Kiffers und Patienten nicht: Es gibt doch die geringe Menge (die leider nicht legal ist), und Patienten können in der Apotheke ihr Mediweed kaufen. Damit ist doch alles in Ordnung, wozu denn jetzt noch etwas ändern? Der eine Grund für Patienten wäre, dass sie trotz Ausnahmegenehmigung für medizinisches Marijuana aus der Apotheke in der Regel nicht die verlangten 15 bis über 20 Euro pro Gramm bezahlen können. Der andere Grund ist, dass der holländische Hersteller Bedrocan zuerst den holländischen Markt zu beliefern hat, deswegen nur Überschüsse exportiert und als Folge teils über Wochen oder Monate nichts oder fast nichts zu haben ist.


Beides sind gute Gründe, um auf Eigenanbau zu klagen, da es immerhin um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit geht, welches mit der derzeitigen Regelung nicht erfüllt wird. Günter Weiglein und weitere Patienten bleiben hier am Ball, um den Einspruch der Bundesopiumstelle gegen das Kölner Gerichtsurteil aus dem Sommer 2014 abzuschmettern. Währenddessen passiert jedoch auch in der Umgebung von Hamm und dem naheliegenden Werl so einiges. Hier haben sich um Ulf Schmidt, Inhaber der Avie-Wallburga-Apotheke im Kaufland, bereits sieben Patienten mit entsprechendem Bedarf geschart und überredeten den Mann, eine Importgenehmigung für seine Apotheke zu beantragen. Damit kann er den bisherigen Importeur Fagron (Chilla wurde die Lizenz entzogen, Fagron ist nun Monopolist für Deutschland!) samt dessen Gewinnspanne umgehen und würde seinen derzeitigen Preis von 70 bis 80 Euro auf 50 bis 60 Euro pro 5-Gramm-Dose senken können. Hierbei wäre anzumerken, dass er einen Gewinnschlüssel hat, den er auf die Einkaufspreise von rezeptfreien Medikamenten anwendet, den er jedoch nicht für medizinisches Marijuana ansetzt. Dies würde ansonsten vielleicht das Doppelte kosten.

Mit Stefan Gutstein, Inhaber von Grow NRW und erster Vorstand von Hammf e. V. (Beide Walkmühlenstr. 4, 59457 Werl), der Hanfpatient und als dieser in der Hammer Patientengruppe maßgeblich aktiv ist, besuchen wir die Avie-Wallburga-Apotheke, um mit Ulf Schmidt persönlich zu sprechen. Dass dieser Mann Apothekeninhaber ist, würde man ihm nicht unbedingt ansehen, vielleicht ist dies auch ein Grund, weswegen er den Wünschen der Patienten häufig entspricht. Als erstes interessiert uns das Handling des Apotheken-Marijuanas, und mit den Antworten erklärt sich leider auch, warum viele ansonsten aufgeschlossene Apotheker und Ärzte einfach keine Lust haben, Patienten zu unterstützen: Keine wirklichen Vorteile, gravierende Bürokratie und bei schwerwiegenden Formfehlern droht Ulf Schmidt sogar der Entzug seiner Lizenz, die Apotheke führen zu dürfen. Um Marijuana einzukaufen, bedarf es einer Genehmigung durch das BfArM, in der genau aufgeführt wird, welche Marijuana-Sorten von welchen Händlern gekauft werden dürfen. Zudem darf nicht eine beliebige Menge gekauft und auf Vorrat gelegt werden, sondern nur so viel, dass die Patienten für den Moment möglichst lückenlos versorgt werden können. (Bei absehbaren Lieferengpässen kann der Apotheker somit nichts machen.) Außerdem dürfen die gefüllten Cannabisdosen nur an die Patienten oder deren Bevollmächtigten persönlich durch den bevollmächtigten Apotheker und nicht durch dessen Personal ausgehändigt werden. Hierbei muss ein Dokument in vierfacher Ausführung korrekt ausgefüllt und abgestempelt werden, um innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Behörde anzukommen. Dabei darf jedem Patienten nur die maximal verschriebene Menge ausgehändigt werden. Zum Jahreswechsel müssen Apotheker und Patienten alle gehandelten Marijuanamengen für das beendete Jahr erfassen und gesondert nachweisen. Die geleerten Döschen dürfen als BtM-Behältnisse nicht mal im Hausmüll entsorgt, aber auch nicht wieder nachgefüllt werden.

Sollten Formfehler vorkommen, werden ohne weitere Mahnung Bußgelder im zweistelligen, im Wiederholungsfall schnell im vierstelligen Eurobereich gestellt, wobei es nicht lange dauern würde, dem Apotheker seine Erlaubnis zu entziehen. Wenn die meisten Marijuana-Apotheken eben nicht ihren normalen Gewinnschlüssel berechnen, sondern höchstens mit geringem Gewinn kalkulieren, dann besteht praktisch kein wirtschaftlicher Vorteil. Der schmale Gewinn macht den bürokratischen Aufwand nicht wett, formale Fehler mit folgenden Bußen lassen sich jedoch nicht ausschließen. Die ersten Apotheker mussten bereits finanziell schwer bluten, da sie das Mediweed nicht persönlich, sondern durch nicht befugtes Personal übergaben. Deswegen sollten sich die Patienten über jeden Apotheker oder Arzt dankend freuen, der mitmacht. Auch für mitwirkende Ärzte gibt es kaum Vorteile, Hanfpatienten beim Erhalt von Apotheken-Marijuana zu unterstützen.

Trotz aller Hürden und Schikanen macht Ulf Schmidt weiter und unterstützt die Patiententruppe aus Hamm und Umgebung. Auf den Vorschlag, eine eigene Importgenehmigung zu beantragen, erklärte er, er würde es bei genügender Anzahl an Patienten machen. Avie Wallburga versorgt bereits sieben Patienten und mit günstigeren Preisen werden es automatisch mehr. Somit wurde der bürokratische Ablauf Anfang 2014 in Angriff genommen. Hierzu sind drei Genehmigungen notwendig: Zum einen muss das BfArM die Importgenehmigung erteilen. Mit dieser kann eine weitere Genehmigung beantragt werden.

Sind diese beiden Genehmigungen vorhanden, kann Ulf Schmidt beim derzeitigen Hersteller für medizinisch standardisiertes Marijuana, Bedrocan in Holland, um direkte Belieferung bitten.  Bedrocan muss dem Wunsch entsprechen, wird Holland jedoch auf Weisung dortiger Behörden zuerst beliefern. Jedoch kann Bedrocan nicht einfach liefern, sondern muss erst in den Niederlanden eine Exportgenehmigung nicht einmalig nach Deutschland, sondern zu jedem dortigen Kunden eigens beantragen. Die Gebühren für diese Formalitäten belaufen sich zusammen auf etwa 1000 Euro und werden durch die Patientengruppe der Werler Apotheke weitgehend selber getragen.

Anfang 2015 lagen die ersten beiden Genehmigungen vor, wobei die dritte notwendige Genehmigung in den Niederlanden abgewiesen wurde. Es stellt sich die Frage, wie dagegen vorgegangen werden kann und wie lange es dauert - aus der Welt ist es nicht. Aber auch mit Genehmigung wird Ulf Schmidt als der neue deutsche Mediweed-Dealer, genau wie Fagron, das gleiche Problem haben: Wenn Bedrocan nicht liefert, gibt es eben nichts und somit können Patienten weiterhin auf Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau aufgrund eines Notstandes klagen und sollten dies auch ohne finanzielle Notwendigkeit machen. Sobald die Avie-Wallburga-Apotheke jedoch importieren kann, steht sie rechtlich Fagron gleich und kann unbegrenzte Mengen einlagern sowie andere Apotheken beliefern. Hierbei ist Ulf Schmidt nicht an Preisbindungen, wie sie für rezeptpflichtige Medikamente gelten, gebunden und kann nach Lust und Laune kalkulieren.


Derzeit wollen die Tschechen unter staatlicher Kontrolle eigenes standardisiertes Medizinal-Marijuana anbauen, da ihnen Bedrocan zu teuer ist. Hier würden für Ulf Schmidt bereits zwei Genehmigungen vorliegen, es würde nur noch die dritte fehlen. Der Aufwand wäre praktisch gesehen minimal, um sich einen zweiten Zulieferer aufzutun, womit die Preise dann vielleicht bald deutlich unter 50 Euro auf 5 Gramm fallen könnten. Möglicherweise wird die Genehmigung in Tschechien sogar vor der niederländischen erteilt.

Sobald die letzte bürokratische Hürde genommen wurde und wirklich etwas lieferbar und somit auch importierbar ist, folgt jedoch der nächste Schritt: Viele Patienten zahlen für ihr Döschen weit über 70 bis 80 Euro, da die Apotheker ihre Preise frei kalkulieren dürfen: Von bis zu 120 Euro für eine 5-Gramm-Dose ist die Rede. Somit werden Patienten aus dem ganzen Bundesgebiet interessiert sein, in der Avie-Wallburga-Apotheke zum kleinen Preis zu kaufen. Jeder Patient muss jedoch eine Lieferapotheke angeben und darf nur aus dieser seine Medizin beziehen. Es kann nicht einer für den anderen mitkaufen, da er nicht unbegrenzt einkaufen darf. Somit werden sich die Hammer Patienten bereit erklären, um als Bevollmächtigte das Apothekenweed entgegen zu nehmen und zu versenden.

Fagron selber sendet mit DPD in unkenntlichen Packungen, in denen alles M&oum l;gliche enthalten sein könnte. Ein Versand an Patienten durch die Avie-Wallburga-Apotheke wird jedoch nicht möglich sein. Die Inhaber der Ausnahmegenehmigung  oder deren Bevollmächtigte müssen das Marijuana persönlich direkt bei Ulf Schmidt abholen. Ob Bevollmächtigte es an die entsprechenden Erlaubnisinhaber versenden dürfen oder nicht, ist eine rechtlich nicht geklärte Grauzone, weswegen dies einfach versucht wird. Hierbei werden natürlich unkenntliche und geruchsneutrale Verpackungen mit versicherten Versandpaketen gesendet, damit die Medizin auch ankommt. Ob und welche Probleme sich dann einstellen, kann man eben in Grauzonen erst im Nachhinein sagen, aber wer den Schritt wagt, der kann aus der Grauzone eine weiße Zone machen. Im schlimmsten Fall würde man versuchen, einen Lieferdienst einzurichten.

Wenn denn der Import aus Holland so teuer ist und regelmäßig nicht geliefert wird, warum stellen nicht Apotheker- und Ärzteverbände Anträge, um selber ein standardisiertes Marijuana zu produzieren? Immerhin sind es doch eben diese Verbände, die darauf pochen, einen Eigenanbau durch Patienten unbedingt zu vereiteln, da diese kaum ein standardisiertes Produkt herstellen könnten. Je nach Wirkstoffgehalt mal etwas mehr oder weniger zu nehmen, wäre glatt undenkbar, wobei dies bei standardisierten Medikamenten jedoch häufig üblich ist.

Ulf Schmidt erklärt, dass es derzeit noch zu wenige Patienten gibt und der Bedarf zu gering wäre, um kostendeckend zu produzieren. Zum einen ist der Anbau bereits mit erheblichem Aufwand verbunden. Wenn die Anbaubedingungen und Genetiken jedoch immer konstant gleich sein müssen sowie das alles permanent auf geringste Abweichungen von der Normqualität geprüft und zudem wirklich jeder Schritt bürokratisch erfasst werden müsste,  würde dies die Kostengrenzen sprengen. Möglicherweise müssten komplett neue Behörden wie eine Hanfagentur zwecks Überwachung eingerichtet werden. Zudem arbeiten Apotheker und Ärzte für sich selber und hätten nicht das Interesse oder die Möglichkeiten, es in Angriff zu nehmen: Es müsste wirklich von den Apotheker- und Ärzteverbänden oder sonstigen Stellen angestoßen und juristisch durchgeboxt werden. Diese müssten natürlich auch vorfinanzieren und das unternehmerische Risiko tragen. Weitere interessante Fakten wurden im Gespräch angeschnitten.

Ab 2015 wird jeder Arzt auf der Gesundheitskarte des Patienten vermerken, welche Medikamente er verschrieben hat. Ohne ein Rezept gibt der Patient diese Karte nun dem Apotheker, der genau sieht, welche Ärzte welche Medikamente verschrieben haben und welche davon bereits abgeholt wurden und kann somit überblicken, ob vielleicht ein Missbrauch, eine kritische Kombination oder eine bedenkliche Dosierung vorliegt. Damit soll dem Medikamentenmissbrauch entgegengewirkt werden, der in Deutschland jedes Jahr einige der 55.000 Medikamententoten mit verursacht. Vielleicht werden hierbei auch rezeptfreie Medikamenten erfasst? Eine Onlinebestellung rezeptpflichtiger Medikamente wird damit praktisch abgeschafft.

Desweiteren erfragten wir, welche CBD-Präparate es gibt und was sie kosten. Da praktisch keine Nachfrage besteht, musste Ulf Schmidt erst selber in seinem Computer nachsehen und ist auf die Schnelle nicht schlau geworden. Ob denn diese standardisierten CBD-Produkte aus Apotheken das Doppelte oder Dreifache von den nicht standardisierten, frei gehandelten CBD-Präparaten kosten würden, beantwortete er mit einem Ja. Weiterhin ließ er verlauten, dass es vielleicht nur eine Frage der Zeit ist, bis CBD zu einem Medikament erklärt würde, welches somit apothekenpflichtig wird. Diese Präparate werden auch dann vermutlich noch ohne Rezept ausgegeben. Eventuell würde CBD auch als Hilfsstoff deklariert, der weiterhin frei gehandelt werden könnte. Hier wird jedoch eine Einstufung erfolgen, da CBD eine therapeutische und heilende Wirkung aufweist. (Da dieses für viele Legal Highs nicht gilt, hat der EU-Gerichtshof entschieden, dass es keine Arzneimittel sind, die deswegen nicht unter das Apothekergesetz fallen und somit solange legal sind, bis sie im BtMG erfasst werden.)

Als Apotheker sieht er hier durchaus einen Sinn, da unsauber hergestellte CBD-Extrakte, wie sie neuerdings überall zu sogar noch bezahlbaren Preisen und auch in guter Qualität zu haben sind, leider auch schädlich sein könnten oder eben ihre Wirkung teilweise oder ganz verlieren. Wir geben dem geschulten Apotheker einen Rat von Dr. Kurt Blaas aus Österreich mit auf dem Weg, dass, wenn THC und CBD sich in ihrer Wirkung ergänzen und potenzieren, jedoch noch keine Marijuanablüten verwendet werden dürfen, THC-haltige Dronabinoltropfen sehr gut mit CBD-Präparaten kombiniert werden können. So wird vielleicht durch eine kompetentere Beratung vielleicht bald der erste Patient in der Avie-Wallburga-Apotheke CBD-Präparate erstehen.

Für alle Patienten, die über 70 Euro pro 5-Gramm-Döschen bezahlen müssen, wäre es hochinteressant, mit Stefan Gutstein von www.grownrw.de und www.hammf.wordpress.com Kontakt aufzunehmen. Hat es diese Apotheke geschafft, dann ist es für alle anderen nur noch ein formaler Zeitakt mit etwa 1000 Euro Gebühren. Sollte ein Versand durch Bevollmächtigte unterbunden werden, dann sollten aufgeschlossene Apotheker ermutigt werden, eine eigene Importgenehmigung zu beantragen, um regionale Lieferdienste einzurichten.

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