Modellversuche: Zum Scheitern verurteilt

09 Apr 2020

Direkt zu Beginn: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hat ganz offensichtlich nichts zu melden, wenn es um die Kompetenz geht, zum Beispiel Modellversuche zu genehmigen. Das stellte sich in den vergangenen Jahren immer wieder heraus - und auch jüngst gab es erneut einen solchen Fall.

So hatte die Stadt Berlin - in den letzten Jahren bereits mehrfach und nun wieder - die Idee, Cannabis im Rahmen eines entsprechenden Modellprojekts als Genussmittel an Erwachsene abzugeben. Ein diesbezüglicher Antrag war dem BfArM zugegangen. Doch dieser wurde - ebenfalls wieder mal - abgelehnt.

"Im Zuge des Modellprojekts wollte der Berliner Senat Cannabis kontrolliert und wissenschaftlich begleitet an eine begrenzte Zahl erwachsener Studienteilnehmer abgeben. Ziel sei, Drogenkonsumenten zu einem risikoärmeren oder reduzierten Konsum zu bewegen."

https://www.tagesspiegel.de/berlin/antrag-zum-modellversuch-abgelehnt-keine-kontrollierte-abgabe-von-cannabis-in-berlin/25728592.html

Die Begründung: Solche Modellversuche seien nicht möglich, weil sie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) widersprechen. Damit haben sich die Idee und Anfrage Berlins erledigt - und das BfArM ist schnell fein raus.

Da fragt man sich, wieso überhaupt irgendeine Stadt, Gemeinde oder Kommune solche Anträge beim BfArM einreicht, ist doch die Begründung der allfälligen Absagen stets die selbe. Wenn das BtMG Modellversuche jeder Art konterkariert und die Bundesopiumstelle des BfArM diese entsprechend nicht genehmigen kann oder darf, aus welchem Grund hat dann ein Antrag auf Modellprojekte überhaupt einen Sinn?

Es ist ganz offenkundig, dass das BfArM sich nicht über die Gesetzgebung hinwegsetzen kann - oder will. Damit wird jedem, der ähnliche Anträge zu stellen gedenkt, von vornherein der Wind aus den Segeln genommen. Die Aufgabe der Bundesopiumstelle wird durch solche Aktionen allerdings immer wieder in Frage gestellt, scheint sie doch die erforderlichen Kompetenzen schlichtweg nicht zu besitzen, um Modellversuche überhaupt genehmigen zu können.

Das ist besonders ärgerlich, weil sich Initiatoren die Mühe der Antragstellung machen, ohne dass ihnen eine Aussicht auf Erfolg beschieden wäre. Auch kann sich erkenntnismäßig nicht viel tun, wenn in Deutschland das Thema des Freizeitkonsums von Cannabis nach wie vor als Tabu behandelt wird.