Münchener Cannabis-Arzt musste Praxis schließen

Soft Secrets
23 Aug 2018

Gegen Cannabis-Arzt Rolf Müller wird ermittelt

Der Münchener "Cannabis-Arzt" Rolf Müller hat derzeit Stress mit der Staatsgewalt. Die Praxis des Arztes für Naturheilkunde am Münchener Maximiliansplatz ist seit Wochen geschlossen, weil die Staatsanwaltschaft gegen Müller ermittelt. Der Vorwurf: Rolf Müller soll Patienten unbegründet Cannabis verordnet haben. Nun soll ihm auch die Erlaubnis, Rezepte zu verschreiben, entzogen werden. Das berichtete unter anderem die Abendzeitung München (AZ) am 23. August 2018. Die Abendzeitung hatte bereits am 22. Juni 2018 berichtet, dass gegen Rolf Müller ermittelt wird, weil ihm ein falscher Umgang mit Cannabismedizin zum Vorwurf gemacht wird. Dabei ist in Deutschland seit März 2017 eine diesbezügliche Gesetzesänderung in Kraft getreten, nach der jeder Arzt, wenn er dies in Absprache mit dem Patienten entschieden hat, Cannabis auf einem Rezept verordnen darf. Einen genauen Indikationskatalog hatte der Gesetzgeber dabei nicht erarbeitet, so dass die Regelung besagt, dass schwer kranke und konventionell austherapierte Patienten ihre Medikation sogar von der Krankenkasse erstattet bekommen sollen. Alle anderen Patienten erhalten ihr BtM-Rezept auf privater Basis, müssen ihre Cannabismedizin also selbst bezahlen. Die Münchener Abendzeitung erläutert: "Die Staatsanwaltschaft München wirft Rolf Müller vor, in einer Vielzahl von Fällen Cannabis an Patienten verschrieben zu haben, ohne dass dies ärztlich begründet gewesen sei. Er soll an einem Tag im Stadtgebiet München 85 Patienten unerlaubt medizinisches Cannabis verschrieben haben, an einem anderen 80" (Quelle). Aufgrund des fehlenden Indikationskatalogs ist es natürlich nicht leicht zu definieren, wer vom Staat und von den Krankenversicherungen als "schwer kranker" Mensch anerkannt wird und wer nicht. Der Einsatz von Cannabismedizin war mit dem neuen Gesetz von 2017 legalisiert worden und unterliegt keinem bürokratischen Antragsverfahren mehr, wie es vor Gültigkeit der Novelle Usus gewesen ist. Daher ist nicht nachvollziehbar, wieso dem Münchener Arzt nun solche Probleme bereitet werden. Fakt ist, dass viele Ärzte immer noch nicht wissen, wie genau der Umgang mit Cannabis als Medizin geregelt ist - bis es soweit ist, dass dies zur Allgemeinbildung gehört, dürfte noch einige Zeit vergehen. Hier geht es zum Artikel der Münchener Abendzeitung: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.medizinisches-cannabis-cannabis-aerzte-rufen-petition-fuer-drogentherapie-ins-leben.b02223d3-ec57-4cb3-b613-9b2f11ad6f4d.html
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