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Exitable
27 Oct 2014

Bundesverwaltungsgericht entschied: 1-Nanogrammgrenze bleibt


Bundesverwaltungsgericht entschied: 1-Nanogrammgrenze bleibt

Wer Cannabis konsumiert und Auto fährt hat möglicherweise ein Problem. Nämlich spätestens dann, wenn er oder sie von der Polizei angehalten und genötigt wird, eine Blutprobe abzugeben. Finden die Staatsmächte dann mehr als 1 Nanogramm pro Milliliter Blut im Köprer des Verdächtigen, ist die Pappe weg. Dass das genauso bleibt, hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das berichtete unter anderem die Bild-Zeitung:

"Eine Blutprobe beim Kläger hatte ergeben, dass er unter der Wirkung von Cannabis gefahren war. Ein Wert von 1,3 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC – der Wirkstoff von Cannabis) wurde im Blut festgestellt. Daraufhin hatte das Landratsamt die Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und fehlender Trennung dieses Konsums vom Fahren (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) entzogen."

Geklagt hatte ein Cannabiskonsument aus Baden-Württemberg, der nicht akzptieren wollte, dass er seinen Führerschein abgeben muss, obwohl er nicht unter Cannabiseinfluss Auto gefahren sei. Das ist nmämlich die Ungerechtigkeit: Wer mit einem Nanogramm THC-Karbonsäure (das THC-Abbauprodukt) pro Milliliter Blut erwischt wird, gibt den Lappen ab - egal, ob er oder sie unter akutem Rauscheinfluss das Fahrzeug gelenkt hat. Die Bild-Zeitung berichtet weiter:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat für die beim Kläger gemessene Menge bestätigt, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden durfte. (BVerwG 3 C 3.13, Urteil vom 23. Oktober 2014).

So streng wie das Bundesverwaltungsgericht urteilen nicht alle Gerichte: Der VGH München setzt die Schmerzgrenze bisher nämlich höher an. Bei THC-Werten unter 2 ng/ml müsse die zuständige Behörde zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten einfordern, dürfe aber nicht direkt den Führerschein entziehen."

Lest den Artikel dazu auf http://www.bild.de/auto/service/marihuana/urteil-bundesverwaltungsgericht-kiffen-autofahren-38265092.bild.html

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