Schweiz & Führerschein: Kiffer muss die Pappe nicht abgeben

Soft Secrets
11 Aug 2017

Gelegentlicher Cannabisraucher bekommt Führerschein zurück

So kann es gehen: Ein 22 Jahre alter Mann aus Glarn in der Schweiz bekommt seinen Führerschein zurück, obwohl er zugegeben hatte, ab und zu Hanf zu rauchen. Das berichtete die Zeitung 20 Minuten. Der junge Mann war von der Polizei behelligt und kontrolliert worden. Bei einem Drogentest auf Cannabinoide waren 68 Mikrogramm pro Liter THC-Abbauprodukt (THC-COOH) in seinem Blut nachgewiesen worden. Daraufhin wurde sein Fahrausweis konfisziert. Das Glarner Verwaltungsgericht hat jetzt jedoch entschieden, dem 22-Jährigen den Führerschein wiederzugeben, weil er glaubhaft versichern konnte, nur ab und an mal am Joint zu ziehen und den Konsum von der Teilnahme am Straßenverkehr strikt trennen zu können. Die festgestellten Werte an THC-Carbonsäure seien, so der Verteidiger des 22-Jährigen, Beweis genug, um sicherzustellen, dass es sich bei dem Beschuldigten tatsächlich um einen Gelegenheitsraucher handelt. Erst ab einem Wert von 75 Mikrogramm aufwärts könne davon ausgegangen werden, dass es sich beim "Täter" um einen chronischen Konsumenten handele. Überdies sei der Wert an gemessenem THC-Abbauprodukt kein Hinweis darauf, dass der Mann unter akutem Cannabiseinfluss am Verkehrsgeschehen teilgenommen hatte. Wäre ihm dies nachgewiesen worden, hätte er vermutlich keine Chance gehabt, die Pappe wiederzubekommen. In einem solchen Fall - dem Nachweis von mehr als 75 Mikrogramm THC-COOH pro Liter Blut - sei klar, dass es sich beim Konsumenten um einen Abhängigen handele. Soft Secrets meint: Das ist natürlich absoluter Blödsinn, denn so klar wäre das auch dann nicht, könnte es doch sein, dass der entsprechend Beschuldigte Cannabis aus medizinischen Gründen regelmäßig zu sich nimmt. Auch ist eine sogenannte "Cannabisabhängigkeit" ein Phantom, das hauptsächlich in der Theorie existiert. Eine wie auch immer geartete Hanfsucht soll erstmal jemand faktisch nachweisen. Hier handelt es sich nach wie vor um Akte der reinen Willkür und Fantasie, jemanden als Cannabisabhängig zu diffamieren und zu bestrafen. Lest den Artikel von 20 Minuten auf http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Gelegenheits-Kiffer-bekommt-Ausweis-zurueck-31021761 Ein weiterer Artikel zum Thema findet sich auf dem Portal der Zeitung "Südostschweiz": https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2017-08-08/trotz-cannabiskonsums-noch-fahrtauglich
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