Schweiz: Zugang zu Cannabis als Medizin

25 Jun 2020

In der Schweiz könnte sich demnächst etwas in Sachen Cannabis als Medizin verändern. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 "die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments verabschiedet", wie es auf der Internetseite der Schweizer Regierung heißt.

Mit der Änderung des Gesetzes soll für Patienten der Zugang zu Cannabis als Medizin deutlich erleichtert werden. Bislang brauchen kranke Menschen, denen der Arzt Cannabisarzneien verordnen wollte, eine Genehmigung - eine sogenannte Ausnahmebewilligung - des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dieser Schritt soll mit der Novelle wegfallen - der Haus- oder Facharzt wird ab dann seinen Patienten Cannabis-Medikamente ohne bürokratischen Vorlauf verschreiben dürfen. Eine wirklich gute Idee.

Durch den erleichterten Zugang zu Cannabis als Medizin, ist davon auszugehen, dass künftig wesentlich mehr Patienten von den nebenwirkungsarmen Medikamenten profitieren können als bisher. 2019 hatte das BAG nämlich gerade mal knapp 3000 Ausnahmebewilligungen erteilt. Nicht gerade viel in einem Land, das ca. 8 Millionen Einwohner zählt. Wenn das Bewilligungsverfahren vor Verordnung zukünftig wegfällt, sind auch im Grunde keine weiteren Hürden für kranke Menschen und deren Ärzte mehr zu nehmen - die Zahl der mit Cannabismedizin versorgten Patienten wird also wahrscheinlich in die Höhe schnellen, wenn das Gesetz durchgeht.

Die Schweizer Regierung teilt mit: "Um die Verwendung von Medizinalcannabis zu erleichtern, schlägt der Bundesrat vor, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben. Der Grundsatzentscheid zur Anwendung eines Arzneimittels auf Cannabisbasis wird zwischen Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin getroffen. Cannabis zu Genusszwecken ist hingegen weiterhin verboten. In der Vernehmlassung unterstützten sowohl die Kantone als auch die politischen Parteien und die betroffenen Kreise das Prinzip der Gesetzesänderung" (www.admin.ch).

Cannabis zu Freizeit- und Genusszwecken soll aber weiterhin in der Schweiz verboten bleiben. Anpassungen und Veränderungen des Gesetzes werden demnach ausschließlich für medizinische Zwecke vorgenommen werden.

Hier geht es zur Website des BAG zum Thema "Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel".