Synthetik ist keine Arznei!

Exitable
05 Nov 2014

Zugegeben: Der Titel dieses Artikels stiftet ein wenig Verwirrung – aber wieso auch nicht? Denn wer vom derzeitigen Tohuwabohu der auf die Betäubungsmittel bezogenen Rechtsprechung nicht schon vollends wirr geworden ist, der ist entweder gegenüber der staatlichen Repression resistent oder ein Prohibitionsversteher bzw. -befürworter. Bis vor Kurzem wurden alle Produzenten und Wiederverkäufer von Produkten auf Basis synthetischer Cannabinoide (und anderer Psychoaktiva, um die es aber hier nicht gehen soll) nach der Rechtsprechung des Arzneimittelgesetzes behandelt – und gern entsprechend bestraft. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Was ist da eigentlich los? Wir schauen es uns an.


Zugegeben: Der Titel dieses Artikels stiftet ein wenig Verwirrung – aber wieso auch nicht? Denn wer vom derzeitigen Tohuwabohu der auf die Betäubungsmittel bezogenen Rechtsprechung nicht schon vollends wirr geworden ist, der ist entweder gegenüber der staatlichen Repression resistent oder ein Prohibitionsversteher bzw. -befürworter. Bis vor Kurzem wurden alle Produzenten und Wiederverkäufer von Produkten auf Basis synthetischer Cannabinoide (und anderer Psychoaktiva, um die es aber hier nicht gehen soll) nach der Rechtsprechung des Arzneimittelgesetzes behandelt – und gern entsprechend bestraft. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Was ist da eigentlich los? Wir schauen es uns an.

Zugegeben: Der Titel dieses Artikels stiftet ein wenig Verwirrung – aber wieso auch nicht? Denn wer vom derzeitigen Tohuwabohu der auf die Betäubungsmittel bezogenen Rechtsprechung nicht schon vollends wirr geworden ist, der ist entweder gegenüber der staatlichen Repression resistent oder ein Prohibitionsversteher bzw. -befürworter. Bis vor Kurzem wurden alle Produzenten und Wiederverkäufer von Produkten auf Basis synthetischer Cannabinoide (und anderer Psychoaktiva, um die es aber hier nicht gehen soll) nach der Rechtsprechung des Arzneimittelgesetzes behandelt – und gern entsprechend bestraft. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Was ist da eigentlich los? Wir schauen es uns an.

Wir sind uns wohl einig: Erst die irrsinnige Drogenpolitik und -gesetzgebung macht es möglich, dass windige und in der Tat skrupellose Geschäftsleute auf Kosten der Gesundheit der User Profit schlagen. Denn es ist klar wie Kloßbrühe: Wären die Hanfpflanze und Produkte auf Basis natürlichen Cannabis legal und frei erhältlich, dann gäbe es keinerlei Grund für kriminelle Subjekte, „neue“ Drogen zu erschaffen, mit denen der Markt dann innerhalb kürzester Zeit regelrecht überflutet wird. Erst das Hanfverbot schafft die Nachfrage nach legalen und vermeintlich analog wirksamen Stoffen, die dem Cannabis in etwa vergleichbar sind. Das gilt in selbem Maße selbstverständlich auch für die Repression gegenüber allen anderen, willkürlich illegalisierten Substanzen und Molekülen. Wenn die Kiddies von nebenan aufgrund der fehlgeleiteten Politik nicht mehr an Weed und Shit gelangen, dann kaufen sie eben im Internet irgendwelche Substanzen, die als Cannabis-ähnlich und als sogenannte Legal Highs angepriesen werden. Und das schafft ein ganz neues und nicht zu unterschätzendes Problem: Diese neuen Substanzen, in unserem Fall: die neuen synthetischen Cannabinoide sind weder erforscht noch erprobt und auch nicht im Geringsten untersucht. Welche akuten Risiken und Langzeitgefahren von diesen Stoffen ausgehen, ist vollkommen unbekannt. Die Konsumenten solcher Designerdrogen geben sich letztlich als willige Versuchsobjekte hin – und das muss nicht immer gut gehen. So mancher Jugendliche ist nach dem zweifelhaften „Genuss“ dieser Bad Drugs mit Vergiftungserscheinungen, Kreislaufproblemen etc. pp. im Krankenhaus gelandet. Das alles ist Schuld unserer Regierung, unserer komplett hirnrissigen Politik und Gesetzgebung – und die verantwortlichen Politiker (die freilich nur Spielball der Wirtschaftslobbys sind) geben sich weiterhin unbedarft und unterstützen diese ganz und gar schizophrene Linie bis zum bitteren Ende. Und so kommt es, dass zum Beispiel Wiederverkäufer von neuen synthetischen Cannabinoiden (das ist der sogenannte „Spice-Komplex“, Soft Secrets hatte berichtet) zwar nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bislang aber sehr wohl nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verknackt und bestraft wurden. Ein veranschaulichendes Beispiel finden wir im der Online-Ausgabe der „Legal Tribune“ in einem Artikel vom Experten Dr. jur. Helmut Pollähne: Ein Beschuldigter „betrieb einen 'Alles rund um Hanf'-Shop und verkaufte auch sogenannte Legal Highs: kleine Tütchen mit Kräutermischungen, denen synthetische Cannabinoide beigemischt sind und die vor allem als Ersatz für Marihuana konsumiert werden. Diese auch 'neue psychoaktive Substanzen' oder 'Spice' genannten Stoffe unterfielen (damals noch) nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG); verurteilt wurde der Angeklagte dennoch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, und zwar unter anderem wegen eines Verstoßes gegen §§ 5, 95 Arzneimittelgesetz (AMG). Danach ist es verboten, 'bedenkliche Arzneimittel' in den Verkehr zu bringen“ (Quelle: „Eine Droge ist kein Arzneimittel“, www.lto.de). Wir können das mit Fug und Recht als eine Ersatzstrafe, als „juristische Übersprunghandlung“ und als Verzweiflungstat staatlicher Repressionsorgane betiteln. Jetzt hat jedoch der Europäische Gerichtshof diesem unlauteren Treiben ein Ende gesetzt. Er hat entschieden, dass neue und bisher unbekannte 

Moleküle - eben die genannten Legal Highs – 

nicht einfach mir nichts dir nichts zu Arzneimitteln deklariert werden dürfen. Denn den Status des Arzneimittels erhält per se nicht jede Substanz, im Gegenteil: Der entsprechende Stoff muss, um als Arzneimittel deklariert werden zu dürfen, auch nachweislich heilkräftige Eigenschaften aufweisen und vor allem als Medikament zugelassen sein bzw. das Potential aufweisen, als solches zugelassen werden zu können. Auch hier erklärt Dr. Helmut Pollähne in der „Legal Tribune Online“, wie es sich verhält. So erläutert er unter anderem die Problematik: „Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden, sogenannte 'legal highs', sind keine Arzneimittel. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag auf Anfrage des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt (Urt v. 10.07.2014, Az. C-358/13 u. C-181/14). Der BGH hat seinerseits in zwei Revisionsverfahren darüber zu entscheiden, ob der Verkauf solcher Kräutermischungen wegen des 'Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel' als Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verfolgt werden darf“ (Quelle: „Legal Highs bleiben legal“, www.lto.de). 

Was für ein Schlag in die Fr..., sorry: ins Gesicht der Prohibitionisten. Zwar wollen wir nicht die Hersteller unerforschter Cannabinoide in Schutz nehmen, die ohne Rücksicht auf Verluste nur um des Profits willen Substanzen erschaffen, die sie dann unkontrolliert auf die Menschheit loslassen. Sicher ist es nicht die feine Art, pharmakologisch aktive Stoffe zu designen, die dann für wenige Euros in jedermanns Hände gelangen. Genau das war das Problem der Kräutermischungen des Spice-Komplexes. Aber letzten Endes ist dies das Ergebnis des War on Drugs, der verhindert, dass das seit Jahrtausenden bewährte, relativ harmlose und annähernd nebenwirkungsfreie Cannabis den Menschen ohne rechtliche Risiken zur Verfügung steht. Wir können sagen: Das sind die Geister, die der Drogenkrieg gerufen hat. Und sie sind hartnäckig. Freilich könnte man immer noch und sozusagen von heute auf morgen dem Treiben der Produzenten von Legal Highs ein jähes Ende setzen. Man müsste schlicht die Cannabispflanze wieder erlauben. Weil aber unsere Beherrscher (und anders kann man sie nicht bezeichnen, denn Politiker sind ja im Wortsinn Volksvertreter, was bei vielen korrupten Parteigenossen aller politischen Gesinnungen definitiv nicht der Fall ist) nach wie vor Augen, Ohren und den Rest ihrer offenkundig kaum suffizienten Sinne der Realität gegenüber verschließen, wird es wohl noch ein weiter Weg sein, bis die Vernunft endlich Einzug hält in unsere Lande – und damit auch das Problem unbekannter und neuer psychoaktiver Stoffe gelöst ist. Wir glauben an das Gute – und werden Recht behalten.

E
Exitable