Barmer muss Mediweed zahlen

Soft Secrets
08 Feb 2016

Patient erhält Cannabis von Kasse


Patient erhält Cannabis von Kasse

Es ist der Fall eines Schmerzpatienten, der auf medizinisches Cannabis aus der Apotheke angewiesen ist. Der Mann aus Witten benötigt laut ärtzlicher Verschreibung 56 Gramm Cannabis im Monat. Weil er sich die hochpreisige Medizin nicht leisten kann, stellte er einen Antrag bei seiner Krankenkasse, der Barmer GEK Witten. Die lehnte den Antrag nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst erwartungsgemäß ab - und muss trotzdem zahlen.

Der Grund: Die Barmer hatte für die Übermittlung der Absage zweieinhalb Monate gebraucht, Frist für solche Entscheide ist jedoch gesetzlich nach jeweils 5 Wochen nach Eingang eines Antrags. Da die Barmer dem Patienten auch keine Begründung lieferte, weshalb das Verfahren so lange dauerte, entschied das Sozialgericht Dortmund am 22. Januar, dass die Kasse die Cannabismedizin bezahlen muss.

Wir sehen also: Versucht eine öffentliche Institution wie eine Krankenversicherung, sich tot zu stellen und befindet nicht fristgerecht über Anträge, kann das zugunsten des Antragstellers ausfallen. Wie in diesem Fall geschehen.

Lest einen Artikel unserer Kollegen vom Hanfjournal auf http://hanfjournal.de/2016/02/04/urteil-kostenuebernahme-von-cannabis/

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