Begleitforschung kein Zwang

Soft Secrets
20 Jun 2016

Cannabispatienten werden nicht verpflichtet


Cannabispatienten werden nicht verpflichtet

Die Bundesregirung plant, ab 2016 Cannabispatienten mit Ausnahmegenehmigung ihre Cannabisblüten aus der Apotheke von den Krankenkassen bezahlen zu lassen - das medizinische Marijuana soll dabei auf einem BtM-Rezept verschreibungsfähig sein. Cannabis.info berichtete. Nun kündigte die Regierung überdies an, die betroffenen Patienten im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie begleiten zu lassen. Zunächst war das Ansinnen so formuliert worden, dass davon ausgegangen wurde, dass Patienten mit Ausnahmeerlaubnis an dieser Studie verpflichtend teilnehmen müssen.

Die Deutsche Apothekerzeitung berichtete jetzt, dass die Bundesländer sich gegen eine solche Regelung aussprechen und empfehlen, die Teilnahme an der wissenschaftlichen Untersuchung lediglich auf freiwilliger Basis anzubieten. Die Verpflichtung im Rahmen der Ausnahmeregelung käme dann einer Erpressung gleich.

Wie die Apothekerzeitung berichtet, "hatte der federführende Gesundheitsausschuss empfohlen, die im Gesetzentwurf (§ 31 Absatz 6 SGB V) vorgesehene verpflichtende Teilnahme der Patienten an einer Begleiterhebung zu streichen."

Lest den Artikel auf https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/06/17/cannabis-apotheke-begleitforschung-nur-mit-zustimmung-des-patienten

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