Cannabis-Gesetz hat den Bundesrat passiert

Mercedes.Frank
22 Mar 2024

Das neue Cannabis-Gesetz hat heute den Bundesrat passiert und kann somit am 1.April in Kraft treten. Für einen Vermittlungsausschuss fand sich keine Mehrheit. Eine teilweise Legalisierung wird somit stattfinden.


Dass sich aber kurzfristig allzu viel ändern wird, sollte niemand ernsthaft glauben. Der Schwarzmarkt wird jedenfalls nicht so schnell verschwinden oder kleiner werden. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die geplanten Cannabis-Clubs den Bedarf an Cannabis so schnell decken können. Jedenfalls nicht sofort ab dem 1. April.

Und in diesen Cannabisclubs muss man auch erst mal Mitglied werden. Dann hat man das Recht, monatlich 50 Gramm Cannabis zu kaufen. Um Mitglied in einem solchen Club zu werden muss man volljährig sein. Und mehr als 500 Mitglieder soll ein derartiger Club auch nicht haben.

Ganz allgemein ist ab dem 1. April für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Klingt alles ein wenig holprig. Aber das sind die Kompromisse, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach machen musste, um überhaupt ein Cannabis-Gesetz durchzubringen. Der Widerstand gegen das Gesetz ist nach wie vor sehr groß. Dass es heute überhaupt die letzte Hürde genommen hat, war nicht unbedingt zu erwarten. Drei Ausschüsse der Länderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten des auf den 1. Oktober zu verschieben.

Und aus Bayern kamen und kommen natürlich die lautesten Stimmen gegen das CanG. „Wer mit dem Thema Cannabis glücklicher werden will, der ist woanders besser aufgehoben als in Bayern. Das werden wir garantieren“, so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder.

Es soll auch eine Amnestieregelung für Altfälle geben. Das Gesetz sieht vor, dass noch nicht vollständig vollstreckte Strafen wegen Cannabisdelikten, die künftig nicht mehr strafbar wären, erlassen werden müssen. Vor kurzem aber haben viele Aber Richter und Staatsanwälte angekündigt, keinesfalls Verfahren einstellen zu wollen. Nun, auch sie haben sich an das Gesetz zu halten. Aber eine Entlastung der Justiz ist dadurch nicht zu erwarten. Und genau das soll das CanG ja bewirken. So jedoch müssen etwa 100.000 alte Verfahren der ohnehin schon völlig überlasteten Justiz wieder vorgelegt werden.

Am Ostermontag wird das neue Gesetz in Kraft treten. Und 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt. Und welche Nachbesserungen es noch zu machen gibt.

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Mercedes.Frank