Kasse muss Gras zahlen

Soft Secrets
11 Jul 2016

Sozialgericht verdonnert KKV


Sozialgericht verdonnert KKV

Bis Ende Juni 2017 muss eine Krankenkasse nun die Cannabismedizin eines Versicherten bezahlen, der aufgrund von starken chronischen Schmerzen auf die Medikation angewiesen ist, sich aber seine Cannabisblüten nicht in vollem Umfang leisten kann. Unter dem Aktenzeichen S 8 KR 338/16 ER hat die 8. Kammer des Sozialgerichts in Düsseldorf entschieden, dass die nicht genannte Krankenkasse nun auf jeden Fall bis Sommer des kommenden Jahres die Medizinalblüten erstatten muss. Zwar gilt dies nur für einen Versichersten und nicht etwa für alle. Trotzdem ist diese Entscheidung eine richtungsweisende.

Nachdem der Patient bereits beantragt hatte, dass seine Kosten für die Cannabistherapie übernommen werden und eine Ablehnung nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherer erhalten hatte, musste sich nun das Sozialgericht in Düsseldorf mit dem Fall befassen. Zitat des Gerichts: "Der Antragsteller hat gegen die ablehnenden Bescheide Klage erhoben und die einstweilige Verpflichtung der Antragsgegnerin geltend gemacht. Über den 30.6.2016 hinaus sei er nicht in der Lage, die Therapie mit Medizinal-Cannabisblüten weiter zu finanzieren. Ohne diese Versorgung sei er jedoch nicht mehr in der Lage, seiner Berufstätigkeit nachzugehen."

Am Ende des Tages entschied das Gericht um die Vorsitzende Richterin, dass dem Patienten seine Medikation bezahlt werden muss. Dies ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die Normalität. Ab kommendem Jahr werden mit der Gesetzesnovelle für Cannabispatienten die Karten dann neu gemischt.

Lest einen Artikel zum Thema auf http://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/sozialgericht-duesseldorf-verpflichtet-krankenkasse-voruebergehend-zur-versorgung-eines-patienten-mit-medizinal-cannabisblueten/

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