Raumluftverbesserung durch Pflanzenkraft

Soft Secrets
12 Aug 2013

In Österreich ist es völlig legal, Stecklinge zu kaufen, zu verkaufen, zu schneiden und wachsen zu lassen, solange man nicht die Blüte einleitet. Die Hanfpflanze ist somit als Saatpflanze oder Clon erlaubt, solange sie nicht explizit und offenkundig zur Drogenproduktion vorgesehen ist.


In Österreich ist es völlig legal, Stecklinge zu kaufen, zu verkaufen, zu schneiden und wachsen zu lassen, solange man nicht die Blüte einleitet. Die Hanfpflanze ist somit als Saatpflanze oder Clon erlaubt, solange sie nicht explizit und offenkundig zur Drogenproduktion vorgesehen ist.

In Österreich ist es völlig legal, Stecklinge zu kaufen, zu verkaufen, zu schneiden und wachsen zu lassen, solange man nicht die Blüte einleitet. Die Hanfpflanze ist somit als Saatpflanze oder Clon erlaubt, solange sie nicht explizit und offenkundig zur Drogenproduktion vorgesehen ist. Das hat für die Grower erhebliche Vorteile, sie können einfach in einen Growshop gehen und sich dort Marijuana-Clone kaufen, die sie dann zur „Raumluftverbesserung“ nutzen dürfen. Wir sind deshalb in Österreich und treffen Flash Fritz vom Stecklings-Express. Das ist ein Onlinehandel für Marijuana-Stecklinge zur Raumluftverbesserung, in dem auch Seeds erhältlich sind. Inhaber Friederich versendet Stecklinge nach ganz Österreich.

Bitte klär uns mal zu deinem Versandhandel auf, was genau machst du?

Friederich: Der Onlineshop setzt sich heutzutage auch in der Hanfwelt durch. Es war somit nur eine Frage der Zeit, bis sich die Leute Stecklinge und Zubehör nach Hause schicken lassen. Wir haben diese Idee aufgegriffen, da wir hier in Österreich Pflanzen zur Raumluftverbesserung anbieten dürfen. Der THC-Gehalt in diesen Stecklingen ist zu gering, um strafrechtlich verfolgt werden zu können. Wir bieten die Hanfstecklinge ausschließlich als Zierpflanzen und Raumluftverbesserer an. Selbstverständlich gibt es diverses Zubehör, um diese Pflanzen zu einer Raumluftverbesserung wachsen lassen zu können. Wir versenden das in ganz Österreich in Stecklingsboxen, die wir in Deutschland beziehen. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Pflanzen überleben bis zu 72 Stunden in diesen Boxen ohne Licht und erholen sich sehr schnell. Die Pflanze selbst ist wirklich aromatisch. Da gibt es inzwischen auch verschiedene Sorten. Das hat sich in Österreich durchgesetzt. Man gibt der Pflanze die Chance, auch außerhalb eines Missbrauchs verwendet zu werden. So darf sie leben und gedeihen, um die Raumluft zu verbessern.

Du erklärst, einen Onlineversand zu betreiben, in dem man Hanfstecklinge zur Raumluftverbesserung bestellen kann. Da kann nun jeder bestellen. Ein Holländer, ein Deutscher, ein Franzose oder sonst jemand.

Friederich: Ja klar, ich denke, dass hat uns die EU gebracht. Der europäische Wirtschaftsraum soll genutzt werden, und deswegen sind hier die wirtschaftlichen Grenzen gefallen. Und die Hanfpflanze wächst und gedeiht in Europa schon seit Jahrhunderten. Warum soll ich nicht auch die EU-Mitgliedsstaaten beliefern dürfen? Ich kann jetzt natürlich nicht von jedem einzelnen EU-Mitgliedsland die Rechtslage kennen, inwiefern Hanfpflanzen als Zierpflanzen eine Existenzberechtigung haben. Jedoch gehe ich davon aus, dass derjenige, der bei mir bestellt und die Ware auch bezahlt, sich über die Gesetze im eigenen Land ausreichend informiert hat und die Pflanze nicht missbräuchlich verwenden möchte. Ich gehe zudem davon aus, dass jeder Kunde selber weiß, was er machen darf und machen kann. Wenn jemand bei mir bestellt, dann gehe ich nach EU-Recht mit ihm ein Rechtsgeschäft ein. Da bei mir bezahlt wird, bin ich verbindlich verpflichtet, die bestellte Ware zu liefern oder sie zu versenden.

Das Risiko trägt der Käufer. Sollte jemand bestellen, der das nicht darf und die Ware würde vom Zoll geöffnet werden, dann muss diese Person mit rechtlichen Konsequenzen der weiteren Verfolgung rechnen.

Friederich: Je nach Gesetzeslage in dem betreffenden Land ist davon auszugehen. Jeder ist für sein Tun und Handeln immer noch selbst verantwortlich und sollte sich somit vorher richtig informieren.

Weiter zu den Stecklingen oder Raumluftverbesserern. Welche Sorten versendest du?

Friederich: Da gibt es natürlich verschiedene Sorten. Es sind die Chronic und die Hashberry wegen des beerigen Aromas. White Widow, Nebula, Power Plant. Es handelt sich um Genetiken, die wir aus Erfahrung für unsere Klienten handeln, da sie stark aromatisch die Raumluft verbessern.

Kann ich als Kunde denn nun auch einen Steckling von der einen Sorte und den anderen von einer anderen bestellen?

Friederich: Selbstverständlich geht das. Wir wissen aus Erfahrung, dass eine Pflanze einen Raum vollkommen zur Raumluftverbesserung bedienen kann. Wir gehen davon aus, dass jemand mit einer fünf Zimmerwohnung insgesamt fünf Pflanzen braucht und da liefern wir sehr gerne auch fünf verschiedene Genetiken für fünf verschiedene Düfte.

Die Stecklinge werden markiert, damit man als Kunde sieht, welche Sorte wie duftet?

Friederich: Natürlich wird das Aroma auf der Verpackung beschrieben. Jeder einzelne Steckling ist so gekennzeichnet, dass man ihn zuordnen kann.

Ihr habt Stecklinge auf Steinwolle und einem organischen Material?

Friederich: Genau. Das haben wir sortenabhängig gemacht. Northern Lights, Power Plant, White Russian, White Widow und White Satin sind auf einem organischen Wurzelblock, die anderen Genetiken, die man bei uns sonst noch im Internet findet, sind auf Steinwollblöcken.

Das waren soweit die Informationen, die ich erfragen wollte. Ich bedanke mich für dieses Interview. Es freut mich sehr, dass man in der ganzen EU Marijuana-Stecklinge zur Raumluftverbesserung bestellen kann, solange es in den jeweiligen Ländern erlaubt ist.

Friederich: Ich hoffe, dass sich mein Service auch bei euch in Deutschland durchsetzen wird.

Das war das Interview mit Friederich vom Stecklings-Express. Obwohl es in Deutschland ein Samenverbot gibt, bestellen viele Deutsche dennoch über den Versand ihre Seeds, und so können sie nun auch ihre Stecklinge bestellen. Es sollte für beide Situationen klar gesagt werden, dass es sich dabei um einen verbotenen Akt handelt. Man darf in Deutschland weder Samen, noch Stecklinge besitzen, aus denen man Drogenhanf züchten kann, auch wenn man das gar nicht vorhat. Hier entscheidet nicht die vollendete Tat, sondern die theoretisch mögliche Tat, um der Strafverfolgung ausgesetzt zu werden. Natürlich werden Stecklinge und Samen vergleichsweise milde geahndet. Meist folgen nur Geldbußen oder Sozialstunden. Wenn der Zoll Samen oder Stecklinge findet, wird er sich nicht mit einer Anzeige zufrieden geben, sondern zu einer unangekündigten Hausdurchsuchung der Adresse ansetzen, zu der das Päckchen gesendet wird. Das bedeutet, dass zum einen derjenige, der per Überweisung bezahlt, und derjenige, an den gesendet wird, sich der Gefahr aussetzen, dass Samen und Stecklinge als Verdachtsmoment zu einer Straftat ausgelegt werden. Eine Hausdurchsuchung ist somit in diesem Fall zu erwarten. Aus diesen Gründen sollten wir deutschen Bürger den tollen Service von Friederich erst dann nutzen, wenn es auch bei uns legal ist, Marijuanapflanzen zur Raumluftverbesserung zu nutzen. 

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