Schweiz: CBD-Hasch ist und bleibt illegal

Soft Secrets
16 Oct 2017

Gerade haben wir es euch erst verkündet: Selbst auf der Plattform des Online-Kaufhaus-Boliden Amazon werden jetzt auch Cannabisprodukte angeboten.


Bundesamt für Gesundheit: CBD-Hasch ist nicht erlaubt

Gerade haben wir es euch erst verkündet: Selbst auf der Plattform des Online-Kaufhaus-Boliden Amazon werden jetzt auch Cannabisprodukte angeboten. Dort sind THC-arme, aber CBD-reiche Marijuana- und Haschsorten käuflich zu erwerben - ein absolutes Novum dieser Tage. Viele der CBD-Sorten kommen dabei aus der Schweiz, wo solche Cannabispräparate zurzeit ein regelrechter Hype und Trend sind. Doch damit ist jetzt Schluss, zumindest wenn es um Haschisch geht. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nämlich jetzt einen neuen Erlass veröffentlicht, der auch schon gültig ist. Dieser sieht vor, dass CBD-Cannabis in Form von Blüten - also das Kraut - zwar als Tabakersatz legal gehandelt werden darf, sofern es nicht als Arzneimittel deklariert ist. CBD-Hasch ist zwar genauso wenig potent, aber wird vom Schweizer Gesetzgeber anders behandelt. Um es kurz zu machen: Hanfharz, also Haschisch, ist in jeder Form für den Handel verboten, selbst wenn es nur CBD-Piece ist, was mit maximal einem Prozent THC daherkommt. Der Erlass des BAG sieht Folgendes vor - wir zitieren: "Es ist zu beachten, dass Cannabisharz (Haschisch) nicht verkauft werden darf. Diese Produkte sind generell verboten, selbst wenn sie weniger als 1% THC enthalten (Vgl. BetmVV, SR 812.121.11, Verzeichnis der kontrollierten Substanzen gemäss Art. 2, Abs. 1, Anhang 1). Produkte, die noch im Markt sind, müssen unverzüglich vom Markt genommen und dem Kantonsapotheker zur Vernichtung abgegeben werden. Böse Falle für alle Produzenten, die sich auf die Herstellung und den Vertrieb von CBD-reichem Hanfharz spezialisiert haben. Von solchen Unternehmen gibt es eine ganze Reihe, auch solche, die tatsächlich nichts anderes verkaufen als CBD-Haschisch. Diese Firmen haben jetzt das Nachsehen, weil sie entsprechend der Verordnung des BAG ihre aufwendig designten Produkte dem Müll anvertrauen müssen. Damit stirbt mir nichts, dir nichts eine ganze Branche aus, die auf die Einnahmen aus dem Canabidiol-Dope gebaut hatten. Und auch Amazon bzw. deren Vertragsparttner, die die CBD-Sorten im Angebot haben, müssen nun umdenken und die Produkte wieder aus dem Sortiment entfernen. Lest den Erlass des BAG online auf 

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