Wissing kommt in die Gänge

Valentina Lentz
30 Jun 2023

Nachdem es zunächst beinahe so aussah, als dürften Konsumenten keine Verbesserung in Bezug auf den THC-Grenzwert und die Führerscheinfrage erwarten, scheint sich nun doch etwas im Verkehrsministerium zu tun.


Bisher hatte sich das Verkehrsministerium unter Volker Wissing von der FDP nur wenig kooperativ in Sachen Legalisierung und damit einhergehenden, nötigen Veränderungen im Verkehrsrecht gezeigt. Dabei wird eine Erhöhung des Grenzwertes bereits seit längerem von Experten aus Verkehrsrecht- und Rechtsmedizin gefordert. Dass der aktuelle Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nicht zwingend eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bedeutet, wurde auch beim 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag im August 2022 bekräftigt.

"Das BMDV sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)."

So hatte das Ministerium noch vor einigen Wochen auf eine Anfrage vom Rechtsmagazin LTO geantwortet. Dabei drohen den Konsumenten aktuell bei einer Kontrolle ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und schlimmstenfalls sogar der Entzug des Führerscheins. Sowohl Teile der Grenzwertkomission (GWK), als auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben inzwischen einen neuen Wert von 3,5 Nanogramm vorgeschlagen, um zumindest schon mal einen Teil der unschuldigen - weil durchaus fahrtauglichen - Konsumenten zu entlasten.

Indes war nicht nur das Gesundheitsministerium mit der Zögerlichkeit des Verkehrsminister unzufrieden, sondern auch so manches Fraktionsmitglied. Es wurde dazu gedrängt, das Vorhaben nicht "durch die Hintertür zu torpedieren". Ein, wie es scheint, erfolgreicher Aufruf, denn nun wird eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe mit Experten aus Medien, Recht und Verkehr damit beauftragt, den Grenzwert zu untersuchen und einen geeigneten zu ermitteln. Dies wurde durch eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums gegenüber LTO bestätigt. Sie erklärte, dass das Ministerium prüft, wie die Grundlage für den Grenzwert im Rahmen des Gesetzes und auf wissenschaftlicher Basis geschaffen werden könne.

"Für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist entscheidend, dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich konsequent an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit orientieren."

Die gute Nachricht besteht nun auch darin, dass es in der Frage wohl endlich nicht mehr nur um das "Ob", sondern das "Wie" zu gehen scheint.

 

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Valentina Lentz