Zahl der Anträge steigt

Soft Secrets
05 Jan 2016

Ausnahmegenehmigungen von der Opiumstelle


Ausnahmegenehmigungen von der Opiumstelle

Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für den medizinischen Gebrauch von Cannabispräparaten und -blüten steigt in Deutschland rapide an. Auch die Zahl der bei der Bundesopiumstelle eingehenden Anträge schnellt seit vorigem Jahr in die Höhe.

Auf der Internetseite alternative-drogenpolitik.de erscheint in regelmäßigen Abständen ein Update zu diesen Zahlen. So gab es Ende des Jahres 2015 genau 527 Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis für Cannabismedizin - 200 Anträge sind in dem Jahr genehmigt worden, während insgesamt 394 Anträge eingegangen sind.  Somit hat es seit 2005, als das Bundesverwaltungsgericht feststellte, dass die Opiumstelle derartige Anträge bearbeiten muss, 698 Anträge gegeben, von denen 424 akzeptiert worden sind.

Jetzt muss daie Bundesopiumstelle des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) noch über 200 Anträge befinden, die 2015 eingegangen sind, aber noch nicht auf den Schreibtischen der Entscheider gelandet waren.

Die Website alternative-drogenpolitik.de listet sogar in einer tabellarischen Übersicht die Anzahl der Erlaubnisinhaber pro Bundesland: http://www.alternative-drogenpolitik.de/2014/05/12/ausnahmegenehmigungen-fuer-den-erwerb-von-cannabisblueten-aus-einer-apotheke-antraege-diagnosen/

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