CanG endlich im Bundestag

Valentina Lentz
18 Oct 2023

Am 18. Oktober wird - mit etwas Verspätung - das Gesetz endlich um 18:30 Uhr zur Beratung in den Bundestag eingebracht.


Nachdem die Einbringung ursprünglich bereits für den 13. Oktober geplant gewesen war, dann aber aufgrund der tragischen Ereignisse in Israel ausgesetzt wurde, fällt der neue Termin nun auf Sitzung 130 am 18. Oktober. Zunächst für 18 Uhr angedacht, wird die Debatte nun doch erst um 18:30 Uhr zum Thema Cannabis übergehen. 

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es auch um zwei Anträge - beide fordern ein Stopp bzw die Aufgabe der Legalisierung - der CDU/CSU sowie der AfD. Während erstere die Legalisierung für nicht mit Gesundheit- und Jugendschutzvereinbar hält, möchte zweitere lediglich eine mögliche "Nutzenbewertung von Medizinalcannabis" einleiten.

Bereits in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates war deutlich geworden, dass diese verschiedene Bedenken nicht teilen kann. Beispielsweise in Bezug auf den "Vollzugsaufwand" der Legalisierung, da die Menge der Anbauvereine erst nach und nach entstehe. Somit sei eine Anpassung Schritt für Schritt möglich und die Kosten für Prävention sowie Kontrolle könnten mit den erheblichen Einsparungen auf Gebieten wie der Strafverfolgung - und aller damit verbundener Maßnahmen - gedeckt werden. 

Dirk Heidenblut, SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag, warnte aber auf Instagram bereits davor, keine allzu großen Hoffnungen auf diese erste Lesung zu setzen. Im Großen und Ganzen geschehe bei der Einbringung nämlich nicht nicht sehr viel mehr, als dass der bestehende Vorschlag nochmals knapp von allen Fraktionen kommentiert werde. Mit tatsächlichen Veränderungen des Entwurfs sei vermutlich erst kurz vor Erreichen des Ausschusses zur Beschließung des geänderten Gesetzes am 15.11. zu rechnen. 

Die nächste öffentliche Sitzung zum Thema wird voraussichtlich am 06.11. gegen 17:30 Uhr stattfinden, auf diese dann die maßgeblichen Gespräche zur Veränderung stattfinden werden. Dem Ausschuss folgen Lesung 2 und 3, mit Reden und schlussendlich der Abstimmung, bevor das beschlossene Gesetz dann nochmals zur Stellungnahme an den Bundesrat geht. Im Anschluss ist es dann aber tatsächlich soweit, denn ab diesem Punkt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, um die Teillegalisierung endlich auf den Weg zu bringen. 

Den Stream zur ersten Lesung findet ihr auf der Webseite des Deutschen Bundestages.

(Aktualisiert)

Quellen:

  • bundestag.de
  • instagram.com/dirk_heidenblut
  • youtube.com/@DeutscherHanfverband
V
Valentina Lentz