CSU prüft Klage gegen Legalisierung

Valentina Lentz
29 Feb 2024

Die Legalisierung bleibt in Deutschland heiß diskutiert. Während die Ampel sich bemüht, die eigenen Reihen auf die Sitzung des Bundesrates im März einzuschwören, kündigt Söder eine "restriktive" Anwendung des Gesetzes an.


Nach einer Sitzung des CSU-Vorstands verkündete der Ministerpräsident Bayerns, dass die Partei alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen wird, um die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April in irgendeiner Form aufzuhalten. Die Süddeutsche Zeitung zitierte ihn anschließend wie folgt:

"Wir prüfen alle Klagen von der Zustimmungspflichtigkeit bis zur generellen Beschädigung. Und ich kann heute schon sagen, wir werden dieses Gesetz extremst restriktiv anwenden."

Söder kritisiert wie immer die Gefährdung von Jugend und Gesundheit sowie die Unausgereiftheit des Gesetzes und dessen in Teilen fragliche Umsetzbarkeit. Auch wenn die Möglichkeit zur Klage gegen das Gesetz aktuell geprüft wird, räumte er doch ein, dass es sich dabei um eine schwierige Angelegenheit handle, die sorgfältig bedacht werden müsse.

Es folgte aber noch eine weitere Ankündigung seitens des Ministerpräsidenten von Bayern, die durchaus nicht überall mit Begeisterung geteilt wird, wie ein Kommentar des Fränkischer Tag verärgert durchblicken lässt:

"Wer mit dem Thema Cannabis glücklicher werden will, der ist woanders besser aufgehoben als in Bayern. Das werden wir garantieren." 

Von der Scham, die ein solcher Kommentar auslösen sollte, mal abgesehen, ist doch auch seine rechtliche Zulässigkeit zumindest fraglich. Paragraph 344 Strafgesetzbuch - Verfolgung Unschuldiger - besagt Folgendes:

​​​​​​"Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Gleiches gilt natürlich mit entsprechend höheren Strafen, wenn es sich um ein Verfahren mit "freiheitsentziehenden Maßnahmen" handelt. Darüber hinaus sollten die Konsumenten künftig in Berufsleben und Alltag auch durch das Allgmeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt werden.

  • Pressekonferenz: Das Video samt aller zum Kopfschütteln anregender Aussagen des Ministerpräsidenten findet ihr beim Bayrischen Rundfunk.

Derartige Äußerungen lassen die Sorge und Ungewissheit rund um das Aufeinandertreffen des Bundesrates derweil weiter ansteigen, könnte doch schlechtestenfalls schon gegen Ende März ein Vermittlungsausschuss drohen. 

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Quellen:

  • bmfsfj.de
  • br.de
  • fraenkischertag.de
  • strafgesetzbuch.net
  • sueddeutsche.de
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Valentina Lentz